Zunächst bleibt alles wie gehabt: Die Briten treten nicht mit sofortiger Wirkung aus der Europäischen Union aus und auch die EU-Regeln bleiben für Großbritannien noch weiter bestehen. Die Austrittsklausel räumt eine zwei Jahres Frist für die sogenannten Scheidungsgespräche ein, in der die Beziehung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien ausgehandelt werden muss.
Brexit und Zollabwicklung
Unter anderem muss in den nächsten zwei Jahren geklärt werden, wie zukünftig die Zollabwicklung zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Großbritannien verlaufen wird.
Auch ist der präferenzbegünstigte Warenverkehr nach dem Austritt der Briten zu verhandeln.
Derzeit genießt Großbritannien noch Wettbewerbsvorteile, die sich durch Präferenzabkommen ergeben, die die EU mit einer Vielzahl von Ländern geschlossen hat.
Mögliche Szenarien auf einen Blick
Experten der dbh Logistics IT AG (dbh) wagten den Blick in die Glaskugel und haben ein zusammenfassendes Whitepaper mit zukünftig denkbaren Konstrukten zwischen der Europäischen Union und Großbritannien erstellt. In dem Dokument werden mehrere vorstellbare Modelle sowie deren Lösungsansätze bezüglich der künftigen Zollabwicklung und Präferenzabkommen zwischen EU und Großbritannien vorgestellt und erläutert. Unter www.dbh.de/brexit stehen die möglichen Szenarien zum Download und Nachlesen bereit.