"Bereits heute wird empfohlen, Vorbereitungen für die zollrechtliche Umstellung der internen Prozesse anzugehen", berichtet Martin de Vries, Bereichsleiter Customs Solutions dbh Logistics IT AG vom Unternehmensstandort Hamburg. "Unternehmen müssen schon jetzt benötigte Informationen beschaffen, Zoll-Know-how aufbauen, betroffene Prozesse im Unternehmen identifizieren und anpassen und Anträge für die neuen Zollverfahren stellen", erklärt de Vries weiterhin.
Wichtig ist zu wissen, welche Prozesse einer softwaremäßigen Unterstützung bedür-fen, welche Programme von der Umstellung insgesamt betroffen sind und ob die bis-her eingesetzte Lagersoftware den benötigten Zollstatus "Gemeinschafts- / Nichtge-meinschaftsware" abbilden kann.
Mit praktischen Fragestellungen und Erfahrungen zur dbh-Zollsoftware aus Hamburger Unternehmenssicht gab die dbh auf der Informationsveranstaltung den interessierten Gästen erstes Rüstzeug an die Hand. Mit individuellen Beratungster-minen werden die Kunden weiterhin fachlich betreut. Neben der passenden Software der dbh zur Abwicklung der neuen Zollprozesse wurden Informationen zu Förder-möglichkeiten und Zuschüssen der Behörde für Wirtschaft und Arbeit ebenfalls vor-gestellt und besprochen. Im Freihafen Hamburg sind mehr als 500 Unternehmen an-gesiedelt. Notwendige organisatorische Maßnahmen für die Prozessumsetzung im Unternehmen waren daher ein besonders wichtiger Punkt der Auftaktveranstaltung.
Was ist ein Freihafen eigentlich? Freihäfen sind besondere Teilgebiete von Häfen innerhalb eines Landes, in denen Zölle und Einfuhrumsatzsteuern nicht erhoben werden. Sie dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importier-ten Waren. Derzeit gibt es im Freihafen keine Verwahrungsfrist und somit eine zeit-lich unbegrenzte Lagerung für Waren.
Was bedeutet die Auflösung des Freihafens für die Hamburger Unternehmen konkret? Im gesamten Hamburger Hafen werden ab Januar 2013 ausschließlich die allgemein gültigen Regelungen für Seezollhäfen in der Europäischen Gemeinschaft gelten. Waren, die in die Europäische Gemeinschaft ein- oder ausgeführt werden, müssen somit in Zukunft direkt nach der Ankunft im Hamburger Hafen zollrechtlich angemeldet werden, und zwar elektronisch. Für Waren gilt dann eine Verwahrungs-frist von 20 bzw. 45 Tagen. Der Einsatz adäquater Software zur Abwicklung der neu-en Zollprozesse sowie Planung und Steuerung der Warenströme wird somit unab-dinglich. Derzeit existieren in Deutschland fünf Freihäfen: Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg und Hamburg. Die Freihäfen Emden und Kiel wurden bereits zum 1. Januar 2010 aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben.
Die richtige Expertise!
Die dbh Logistics IT AG kann bei der Auflösung des Freihafens in Hamburg zum 1. Januar 2013 eine sehr hohe Expertise für alle zollrechtlich relevanten Verfahren, wie z.B. der vorübergehenden Verwahrung und dem Zolllager einbringen. Die weitrei-chenden Erfahrungen auf diesen Gebieten resultieren aus erfolgreich abgeschlosse-nen Projekten, wie z.B. die vollständigen Freizonenauflösungen in Hamburg und Bremen oder den Firmenumzug eines großen Packbetriebes aus dem Gebiet einer Hamburger Freihafenzone. Unternehmen, die zum Teil hochintegrierte Verwahrlager- oder Zolllagerlösungen der dbh einsetzen, bestätigen die Kompetenz und Qualität der dbh in Beratung, Prozessgestaltung sowie tiefgreifende Systemintegrationen.
Während der zweijährigen Umstellungsphase haben die Hamburger Unternehmen Zeit, sich auf die neuen zollrechtlichen Auswirkungen auf ihre Unternehmensprozes-se einzustellen. In Zukunft wird es am dbh-Standort Hamburg weitere Veranstaltun-gen seitens der dbh geben. "Das Interesse und der Informationsbedarf der Unter-nehmen ist sehr hoch. Wir möchten diesem Bedarf gerne Rechnung tragen", so Mar-tin de Vries.