Von Zollvergünstigungen Gebrauch machen
Die EU hat mit einigen Ländern zweiseitige Abkommen geschlossen, in denen Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen geschlossen wurde, kann zollfrei/zollermäßigt erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllen.
Um diese Präferenzen als Wettbewerbsvorteil zu nutzen, stellt sich eine Vielzahl von Unternehmen daher innerhalb der EU sogenannte Lieferantenerklärungen als Präferenznachweis aus. Die Krux ist nur: Ist eine Lieferantenerklärung fehlerhaft ausgestellt worden, können sich steuerrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen ergeben.
Ausstellungsfehler vermeiden
Oftmals fehlt die nötige Sachkenntnis, um das Dokument richtig auszufüllen – auch weil keine Pflicht zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen besteht. Software kann helfen, folgenreiche Ausstellungsfehler zu vermeiden. Advantage Preference von dbh ist eine solche Anwendung. Doch sie kann noch mehr!
Advantage Preference hilft etwa dem Einkauf Lieferantenerklärungen anzufordern und übersichtlich – z. B. über ein Webportal – zu verwalten. Der Verkauf wiederum wird dabei unterstützt präferenzberechtigte Warenursprünge einfach zu ermitteln, Präferenzen korrekt zu kalkulieren und somit eigene Lieferantenerklärungen fehlerfrei auszustellen.
Live-Präsentation auf der LogiMAT 2016
Gerne präsentiert dbh Interessenten seine Lösung zur Verwaltung von Lieferantenerklärungen und Kalkulation von Präferenzen auf der LogiMAT 2016. Termine können direkt unter www.dbh.de/LogiMAT vereinbart werden.
Der Messestand von dbh befindet sich in Halle 7, Stand 7C66 LogiMAT (Neue Messe Stuttgart, 08. bis 10. März 2016)