Erweiterung von bestehenden Richtlinien
Die SOLAS-Anforderungen sind nicht neu. Bereits heute gilt die Regelung, dass der Versender die Gewichte an den Reeder zu melden hat. Diese ist nun in der Form erweitert worden, als dass die Bruttomassen als verifizierte Gesamtgewichte („verified gross mass" – VGM) der Container vom Versender (Shipper) rechtzeitig an den Reeder gemeldet werden müssen.
Die Reedereien haben ihrerseits ab dem 01. Juli dieses Jahres die Verpflichtung, nur noch Container mit einem VGM auf Seeschiffe zu verladen. Container ohne VGM bleiben zukünftig stehen.
VGM-Ermittlungsmethoden
Die Ermittlung von verifizierten Gesamtgewichten kann gemäß SOLAS über zwei Methoden erfolgen:
- Methode 1: Die Container werden auf einer Wiegestation (Waagen Klasse 4) gewogen
- Methode 2: Alle Einzelgewichte von Waren, Packstücken, Packhilfsmitteln und Stauhölzern werden summiert und zusammen mit der Container-Tara als verifiziertes Gesamtgewicht berechnet
Lösungen von dbh
Als Betreiber des Port-Community-Systems für die Bremischen Häfen und Wilhelmshaven ist die dbh Logistics IT AG (dbh) bereits heute in der Kommunikation zwischen Verladern, Reedern, Terminals und Behörden eng eingebunden.
Auch für die Umsetzung der SOLAS-Richtlinie zum 01. Juli 2016 wird dbh einfache Lösungen anbieten, um die Verladung von Containern auf Seeschiffe zu unterstützen. Als erfahrener Dienstleister im Bereich Hafenwirtschaft wird dbh Anwendungen zur Erfassung und Schnittstellen für die unkomplizierte Übermittlung des verifizierten Gesamtgewichts (VGM) an die Reeder anbieten. Hierzu wird es im März dieses Jahres eine Informationsveranstaltung geben. Weitere Details gibt das Unternehmen rechtzeitig bekannt.