Ob in der Diskothek, auf dem Gabelstapler, in der Autowerkstatt oder an der Getränkeabfüllanlage - wo Lärm ist und Menschen arbeiten, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seine Mitarbeiter davor bestmöglich zu schützen. Seit dem vergangenen Jahr verpflichtet die neueste Fassung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzordnung jede Firma zu einer Bestandaufnahme, der fachmännischen Beurteilung, geeigneten Schutzmaßnahmen und der Dokumentation des Ganzen. Dafür verlangt der Gesetzgeber eine Fachkundige Person, die sich mit Messmethoden ebenso auskennt wie mit der Verhinderung oder zumindest Verminderung von gesundheitsgefährdenden Faktoren. Das hilft nicht nur den Mitarbeitern, denen von Hörsturz bis Herzrasen und von Schlaflosigkeit bis Stress viel erspart bleibt. Auch die Firmen profitieren von motivierten Mitarbeitern und einem geringeren Krankenstand.
Das zweitägige DEKRA Seminar richtet sich an Firmen, die sich selbst eine Fachkundige Person ausbilden lassen ebenso wie an externe Berater, die diese Dienstleistung anbieten wollen. Auf dem Lehrplan stehen neben physikalischen Grundlagen die gängigen Messmethoden, die Justierung und der korrekte Umgang mit Messgeräten sowie die Auswertung von Messdaten. Ein zweiter Teil widmet sich Warnhinweisen, Vermeidungsstrategien, Schutzmaßnahmen für die Menschen und Dämmmaßnahmen für die Maschinen. Drittes Thema ist die Dokumentation, die auf 30 Jahre angesetzt ist, damit auch Spätschäden beurteilt werden können - und die Firma nachweisen kann, was sie zum Schutz ihrer Angestellten unternommen hat.
In Kraft ist das Gesetz seit dem vergangenen Jahr und obwohl es beispielsweise für die Bundeswehr Übergangsfristen gibt, damit diese nicht ihren gesamten Panzerbestand einmotten muss, ist das Gesetz für die meisten Unternehmen bereits seit Februar 2008 verbindlich.
Das Seminar wird angeboten in Berlin, Bremen, Ludwigshafen und Stuttgart. Nähere Informationen bei der DEKRA Akademie Bremen, Telefon 0421/4 17 84-0 oder -27, service.akademie@dekra.com, www.dekra-akademie.de.