Elternzeit und der Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist für die meisten wichtig, um einerseits finanzielle Sicherheit für die Zukunft zu schaffen, aber auch um seine Karriere weiterzuentwickeln, sich selbst zu verwirklichen, persönliche Zufriedenheit zu erlangen oder gar neue berufliche Herausforderungen anzunehmen.
Das können mögliche Gründe sein, um den Arbeitsbeginn nach Elternzeit zu forcieren, müssen aber nicht zwangsläufig aufkommen. Grundsätzlich gibt es bei der Entscheidung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit kein „richtig” oder „falsch”. Entscheiden Sie sich anhand Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihrer Ziele, Wünsche und Vorstellungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, wie Sie den Wiedereinstieg nach der Elternzeit angehen, auch wenn diese etwas länger war.
Was ist die Elternzeit? Ist ein Wiedereinstieg möglich?
Als Elternzeit wird eine Auszeit vom Beruf bezeichnet, die nicht bezahlt wird. Rechtlich gesehen können Sie die Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber für bis zu drei Jahre pro Kind einfordern und sich entsprechend freistellen lassen. Sie erhalten während der Elternzeit zwar keinen Lohn, können aber das sogenannte Elterngeld beziehen. Grundsätzlich ist die Gestaltung flexibel. Sie können die Elternzeit entweder vor dem dritten Lebensjahr oder teilweise zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr nehmen. Während der Zeit sind Sie nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen kündbar, somit ist der Wiedereinstieg nach der Elternzeit fast immer möglich. Diese sind ferner bei einer speziellen Aufsichtsbehörde genehmigungspflichtig. Mit der Anmeldung der Elternzeit beginnt der Kündigungsschutz.
Was passiert nach der Elternzeit? Wiedereinstieg in die Arbeit oder nicht?
Im Anschluss steht für Eltern in der Regel der Wiedereinstieg nach der Elternzeit in den Arbeitsplatz an. Das ist in den meisten Fällen problemlos möglich, aber grundsätzlich nicht garantiert. Ob und unter welchen Bedingungen der Wiedereinstieg nach der Elternzeit in den bisherigen Job möglich ist, bestimmt einerseits der Arbeitsvertrag und andererseits betriebliche Änderungen, die sich während Ihrer Auszeit ergeben haben und für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten.
Wichtig für Ihren Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu wissen ist, dass Ihr Arbeitgeber mit dem Weisungsrecht die Befugnis hat, Ort, Zeit und Aufgaben Ihrer Arbeit zu verändern, solange dies mit dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag und einer Betriebsvereinbarung vereinbar ist. So kann er Sie an eine gleichwertige Stelle versetzen, bei der Sie andere Tätigkeiten an einem anderen Arbeitsplatz übernehmen müssen. Inwieweit das rechtens ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die ersten Schritte zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit sollten Sie Schritt für Schritt vorgehen. Beginnen Sie zunächst damit, zu überlegen, ob Sie überhaupt in Ihren alten Beruf zurückkehren oder mit einem Jobwechsel einen kompletten Neustart wagen möchten. Wie viele Stunden wollen und können Sie arbeiten? Wie sieht es mit der finanziellen Situation aus? Reicht es, wenn ein Partner arbeiten geht oder müssen beide arbeiten? Falls Sie sich für einen neuen Job interessieren, können Sie durch eine Personalvermittlung die passenden Jobs finden.
Wie gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit? Unsere besten Tipps
Nachfolgend geben wir Ihnen für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit drei Tipps an die Hand, die Sie als Inspiration für Ihre Zukunftsplanung nutzen können.
Mit dem Arbeitgeber sprechen
Sofern Sie wieder in Ihren alten Beruf zurückkehren wollen, besprechen Sie den Wiedereinstieg nach der Elternzeit rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und schauen mit diesem gemeinsam, wie Arbeitszeiten und -bedingungen aussehen könnten. Ein guter Zeitpunkt ist etwa ein halbes Jahr nach der Geburt. Dann können Sie zudem schauen, ob Sie die vollen drei Jahre Elternzeit nehmen möchten.
Mögliche Arbeitsmodelle prüfen
Sind für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit flexible Arbeitszeiten oder gar eine Teilzeitbeschäftigung möglich? Grundsätzlich haben Sie keinen rechtlichen Anspruch, sondern müssen die Stunden leisten, die vor der Elternzeit bestanden. Sprechen Sie daher offen und ehrlich mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Neue Fähigkeiten und Qualifikationen aneignen
Sie können die Zeit bis zum Wiedereinstieg nutzen, um sich beruflich und fachlich weiterzubilden, was die Chancen auf einen neuen Job oder Karrieresprung erhöht. Hier halten Kurse, Fortbildungen oder gar ein Fernstudium tolle Möglichkeiten bereit, die eigenen Soft Skills zu erweitern.
Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit mit einer Zeitarbeit
Ist der Wiedereinstieg nach der Elternzeit in Ihren alten Beruf aufgrund von unflexiblen Arbeitszeitmodellen, der Unvereinbarkeit von Beruf und Familie, einer Veränderung, die Sie nicht zufriedenstellt, oder fehlenden Aufstiegschancen, so kann es eine gute Idee sein, sich beruflich neu zu orientieren. Neben klassischen Beschäftigungsverhältnissen bietet eine Zeitarbeit interessante Vorteile für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit:
- volle Flexibilität, indem Sie Arbeitszeiten sowie Umfang individuell an Ihre Lebenssituation anpassen,
- eigenes Tempo, um sich langsam wieder an das Berufsleben zu gewöhnen,
- Sammeln von Erfahrungen und Entwicklung von neuen Fähigkeiten, da Sie in verschiedenen Branchen und Unternehmen arbeiten,
- gute Einstiegsmöglichkeit, denn in vielen Fällen mündet die Zeitarbeit in eine Festanstellung, sofern das Unternehmen mit den Leistungen zufrieden ist