Besonders für Implantate, Brücken und Kronen müssen Patienten in Deutschland tief in die Tasche greifen und die Zuzahlungen der Kassen sind gering. Bei kosmetischen Eingriffen zahlt die Krankenkasse gar nichts, was eine Behandlung für viele unbezahlbar macht. Eine Alternative bieten Zahnärzte und -kliniken im osteu-ropäischen Ausland. Die günstigen Preise werden durch die wesentlich niedrigeren Löhne, Mieten, Labor- und Materialkosten erreicht. Deutschsprachiges Personal und Servicekräfte nehmen dabei die Angst vor Sprachbarrieren und schaffen erstes Vertrauen. Wer sich für eine Behandlung im Ausland entscheidet, sollte sich jedoch sehr gut über Ausbildung des Personals, Ausstattung, verwendetes Material und Garantieansprüche erkundigen. "Wenn man sich vor Beginn der Behandlung über die Qualitäten der Praxis bzw. der Klinik genau informiert, ist gegen eine Behandlung im Ausland nichts einzuwenden", sagt der Aachener Zahnarzt und Implantologe Dr. Matthias Meier.
Gewarnt wird oft vor Folgekosten, die Patienten nach einer Behandlung im Ausland erwarten können. So stellen deutsche Ärzte bei anfallenden Nachfolgeuntersuchungen und Nachbesserungen Privatrechnungen aus, die die Kasse nicht übernimmt. Wer sich zum Beispiel in der Dentaprime Klinik im bulgarischen Varna behandeln lässt, bekommt dieses Problem nicht. Die Klinik hat bundesweit Kooperationen mit über 80 deutschen Zahnärzten abgeschlossen. Das bedeutet, dass Patienten im Falle von Nachbesserungen, die auf Grund von Behandlungs- oder Materialfehlern entstehen, in Deutschland immer einen Partnerzahnarzt in ihrer Nahe aufsuchen können. Die Kosten dafür übernimmt die bulgarische Klinik. Je nach Wunsch kann die weitere Behandlung in Deutschland oder vor Ort in Varna erfolgen. In diesem Fall übernimmt die Zahnklinik auch zusätzlich anfallende Reisekosten. "Patienten sollten sich unbedingt erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt, bei eventuellen Behandlungsproblemen Korrekturen auch im Heimatland durchführen zu lassen", rät Dr. Meier.
Wer auf der Suche nach der richtigen ausländischen Zahnarztpraxis oder -klinik ist, sollte darauf achten, dass derartige Garantieleistungen enthalten sind. Statt der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre Garantie gewährt z.B. die Dentaprime Klinik fünf Jahre Garantie auf zahntechnische Arbeiten. Sollte es dennoch zu Streitfällen kommen, entscheidet der Schlichterspruch des Heimatlandes des Patienten.
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