LÍNEA DIRECTA ASEGURADORA
Die spanische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld von 400.000 Euro gegen LÍNEA DIRECTA ASEGURADORA, da ein beauftragter Versicherungsvertreter ohne Einwilligung einer Privatperson deren Daten bei der Führerscheinbehörde abgefragt hatte. Der Zugangsschlüssel für diese Abfrage wurde vom Unternehmen ausgegeben. Das Bußgeld setzt sich aus zwei Strafen von je 100.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie 200.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 28 DSGVO zusammen.
CAJA RURAL DE JAEN, BARCELONA Y MADRID
Die spanische Datenschutzbehörde untersuchte CAJA RURAL DE JAEN, BARCELONA Y MADRID aufgrund eines gemeldeten Cyber-Angriffs auf einen Datenverarbeiter. Dabei stellte sie fest, dass die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren. Das ursprüngliche Bußgeld von 500.000 Euro wurde bei freiwilliger Zahlung auf 400.000 Euro reduziert.
Orange Espagne
Nach einer Beschwerde einer Privatperson untersuchte die spanische Datenschutzbehörde Orange Espagne. Das Unternehmen hatte ohne Identitätsprüfung ein SIM-Karten-Duplikat an betrügerische Dritte ausgegeben, die anschließend 9.000 Euro vom Konto der betroffenen Person stahlen. Die Behörde stellte technische Mängel bei den Datenverarbeitungswerkzeugen fest. Das Bußgeld beträgt insgesamt 1,4 Millionen Euro, zusammengesetzt aus zwei Strafen von je 200.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO und 1.000.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 25 DSGVO.