Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz von Personen, die Missstände oder illegales Verhalten in Organisationen melden. Eine wirkungsvolle interne Meldestelle schützt nicht nur die Hinweisgeber, sondern fördert auch das Vertrauen in die Ethik und Kultur eines Unternehmens. Verzögerungen bei der Einrichtung solcher Meldestellen können nicht nur zu einem Verlust des Ansehens führen, sondern ziehen auch behördliche Untersuchungen nach sich.
WELCHE RISIKEN ERGEBEN SICH BEI NICHTUMSETZUNG?
Unternehmen ohne interne Meldestelle sehen sich seit dem Stichtag, dem 17. Dezember 2023, erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorschriften kann zu Geldstrafen und weiteren behördlichen Sanktionen führen, die das Geschäft negativ beeinträchtigen und das Vertrauen von Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern untergraben können. Es ist daher entscheidend, unverzüglich zu handeln und die notwendigen Maßnahmen zur Implementierung einer Meldestelle zu ergreifen.
DEUDAT ALS INTERNE MELDESTELLE
Wir verstehen, dass ein erfolgreiches Hinweisgebersystem frei von Interessenkonflikten, transparent und professionell sein muss.
Beratung zur Implementierung: Wir beraten Sie hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie bei der Etablierung einer Meldestelle, die den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
Entgegennahme der Meldung: Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können ihre Meldung über verschiedene Kanäle einreichen
Unterstützung bei der Umsetzung: Wir unterstützen Sie im weiteren Bearbeitungsverlauf bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Ergreifung der korrekten Maßnahmen und der abschließenden Kommunikation mit dem Hinweisgeber.
Up-to-date: Wir behalten die aktuellen Entwicklungen zum Hinweisgeberschutzgesetz für Sie im Auge, informieren über wichtige Änderungen und Urteile und kümmern uns um die erforderliche Schulung der betriebsinternen Ansprechpartner
• Rechtssicherheit durch die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
• Effizienz durch professionelle Bearbeitung von Meldungen.
• Aufbau von Vertrauen durch Demonstration eines Engagements für Transparenz und ethische Standards.
FAZIT
Die Implementierung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Notwendigkeit und bietet die Möglichkeit, die Integrität Ihres Unternehmens zu unterstreichen. Sollten Sie die Frist bisher nicht eingehalten haben, bieten wir Ihnen die erforderliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und eine stärkere Unternehmenskultur fördert."