Folgende neuen Sonderregelungen werden vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 die bereits bestehenden bundesweiten Ausnahmeregelungen ergänzen:
Videobehandlung
Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertragsärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden.
Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus wurden die Vorgaben für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege angepasst: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden.
Sämtliche vom G-BA beschlossenen Corona-Sonderregelungen sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona
Die Deutsche Arzt AG begrüßt den Beschluss des G-BA
Die Deutsche Arzt AG ist froh, dass der Einzug der Videosprechstunde in das deutsche Gesundheitswesen erneut legitimiert wird. Sie ist als Teil des digitalen Gesundheitsangebotes nicht mehr wegzudenken und hilft unzähligen Behandlern und Patienten das Infektionsrisiko in den Praxen zu minimieren, Terminausfälle des Lockdowns kompensieren und kontaktlos in Verbindung zu bleiben.
Unser Service sprechstunde.online gehört mit bundesweit 13.000 Behandlern und 1 Mio. Videoanrufen pro Monat zu den führenden Anbietern der Videosprechstunden.