Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds aufgelegt. Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt – unter Einbeziehung externer Expertise (Expertenpool) – in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Nach Abschluss der geförderten Vorhaben fasst der Innovationsausschuss bei Förderungen neuer Versorgungsformen einen Beschluss mit Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung. Nach Förderungen der Versorgungsforschung kann der Innovationsausschuss eine Empfehlung zur Überführung von Erkenntnissen aus Versorgungsforschungsprojekten beschließen.
Der ehrenamtlich tätige Expertenpool setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammen und wird auf Basis eines Vorschlagsverfahrens vom Innovationsausschuss benannt.
Der Expertenpool übernimmt insbesondere die Aufgaben der Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung und der Abgabe von Empfehlungen zur Förderentscheidung. Seine Empfehlungen sind vom Innovationsausschuss in die Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen von den Empfehlungen sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen.
Prof. Dr. rer. oec. Dipl. Soz.-Päd. Michael Greiling ist als Mitglied des Expertenpools im Innovationsausschuss gemäß § 92b Absatz 6 SGB V i.V.m. § 15 Absatz 3 GO IA. beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab Januar 2021 benannt.
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