Der Gesetzesgeber hat mit dem Anfang 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen auf dieses Potenzial reagiert.
Eine Verlagerung von stationären Fällen in den ambulanten Bereich ist aus medizinischer sowie ökonomischer Sicht sinnvoll und auch für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung unerlässlich.
Um die Ambulantisierung zu fördern und unnötig stationär erbrachten Leistungen zu vermeiden, soll für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung eingeführt werden.
Ambulantisierung ist jedoch mehr als ein neuer AOP-Katalog. Die Einführung von Hybrid-DRGs würde die Abläufe im deutschen Gesundheitswesen erheblich verändern. Der gesamte Workflow ist neu zu gestalten.
Kliniken müssen ihre Prozesse und deren Kosten darauf ausrichten, da mit reduzierten Erlösen zu rechnen ist. Die Informationen aus herkömmlichen Kalkulationsverfahren, wo die Kosten angefallen sind, reichen hierfür nicht aus.
Die Prozesskostenrechnung geht einen Schritt weiter und beantwortet die Frage, wofür Kosten angefallen sind. Entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Aktivitäten in den einzelnen Prozessen erfolgt die Kostenzuordnung.
Die Prozesskostenrechnung ist notwendig, um den Prozess der Veränderung konstruktiv anzugehen und sich frühzeitig auf anstehende Reformen einzustellen. In Kombination mit unserer akademischen Weiterbildung mit Hochschulzertifikat steht Ihnen zukünftig die Planungskompetenz im eigenen Haus zur Verfügung.
Unsere mehrfach ausgezeichnete Software ClipMed unterstützt Sie bei der Planung der Ambulantisierung und liefert notwendige Informationen als Diskussionsgrundlage sowie übersichtliche Berichte zur Qualitätssicherung und -kontrolle Ihrer Prozesse bei den unterschiedlichen Behandlungen.
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