Eine schlechte Organisation der Arbeitszeiten und Abläufe, wenig Anerkennung von Leistung und persönlichem Engagement und wenig Zusammenarbeit im Team prägen den gesamten Arbeitsprozess und haben einen negativen Einfluss auf die Arbeitsergebnisse und das Wohlbefinden der Pflegekräfte.
Viele Pflegekräfte melden zurück, dass sie vom Arbeitgeber und den Vorgesetzen nicht gut unterstützt und in ihrer beruflichen Entwicklung nicht gefördert würden. Zudem fühlen sie sich von der Arbeit im Krankenhaus häufig psychisch wie physisch stark belastet und erschöpft. Sie bemängeln, dass sie zur Erledigung der Aufgaben und für die Zuwendung zum Patienten nicht ausreichend Zeit haben und die anfallende Arbeit in der dafür vorgesehenen Zeit kaum zu schaffen ist. Damit erhöht sich die Bereitschaft der Pflegekräfte, den Arbeitsplatz zu wechseln. Für die Klinik bedeutet das steigende Kosten für die Personalakquise, während andererseits die hierdurch entstehenden personellen Engpässe die Unzufriedenheit beim verbliebenen Pflegepersonal noch verstärken, denn die Pflegekräfte müssen oftmals über einen langen Zeitraum die personelle Unterbesetzung kompensieren. Das führt zu noch größerem Stress, Depressionen, Schlafstörungen und Burnout.
Der Negativspirale aus problematischen Arbeitsbedingungen und daraus folgendem Rückzug aus der Pflege ist entgegenzuwirken. Dazu zählen beispielsweise Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeit, ausreichend Zeit für den Patienten, die Wertschätzung von Leistung und die Anerkennung durch Vorgesetzten sowie die reibungslose Organisation der Arbeitsabläufe.
Refinanzierung pflegeentlastender Maßnahmen übersteigt Investition
Pflegeentlastende Maßnahmen sind Teil des neuen Pflegebudgets, welches im Zuge des Pflegekräftestärkungsgesetz eingeführt wurde. Dabei können bis zu 4 % des Pflegepersonalbudgets zusätzlich abgerechnet werden.
Sofern das Krankenhaus ab dem Jahr 2020 Maßnahmen ergreift oder bereits ergriffene Maßnahmen fortsetzt, die zu einer Entlastung von Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen führen, ist von den Vertragsparteien nach § 11 zu vereinbaren, inwieweit hierdurch ohne eine Beeinträchtigung der Patientensicherheit Pflegepersonalkosten eingespart werden. Die Höhe der eingesparten Pflegepersonalkosten ist im Pflegebudget in einer Höhe von bis zu 4 Prozent des Pflegebudgets erhöhend zu berücksichtigen. Die Pflegepersonalkosten einsparende Wirkung von Maßnahmen nach Satz 6 ist vom Krankenhaus zu begründen und die Durchführung der Maßnahmen ist nachzuweisen.
Viele Kliniken erkennen nicht den Zusammenhang zwischen Prozessoptimierung und pflegeentlastenden Maßnahmen, obwohl die Refinanzierung die Investitionskosten in vielen Fällen übersteigt. Wie auch Sie in Ihrer Klinik bei den Arbeitsbedingungen mitsprechen und diese gestalten können, zeigen wir Ihnen in unserer zertifizierten Weiterbildung „Workflow-Management im Gesundheitswesen“. Sie erkennen Zeitfresser in der Klinik und sind in der Lage den Workflow zu bewerten, damit Ihre Arbeitsabläufe besser und einfacher fließen, so dass Sie nicht mehr unnötig suchen, telefonieren, nachfragen, warten, laufen, etwas holen, doppelt machen oder korrigieren müssen.
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