Im September 2020 hat der Bundestag das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet. Kliniken sollen in die digitale Zukunft investieren. Der Stand der Digitalisierung von Krankenhäusern wird regelmäßig evaluiert. Beteiligen sich Krankenhäuser nach § 19 KHSFV nicht an digitalen Diensten, so erhalten sie ab 01.01.2025 einen Abschlag von bis zu 2% des Rechnungsbetrages für jeden voll- und teilstationären Fall.
Für IT-Unternehmen bedeutet Digitalisierung im Krankenhaus die Implementierung und Wartung neuer Systeme, während sie für Anwender eine Vereinfachung der Arbeitsprozesse beziehungsweise ein Plus an Service bedeutet.
Das ärztliche und pflegerische Personal handelt in der Regel unter Zeitdruck und akzeptiert keine Anwendungen, die zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der Nutzung von digitalen Systemen ist daher die Reduzierung auf die notwendigen und sinnvollen Computerinteraktionen.
Die Konzentration liegt zuerst auf klinischen Prozessen, da diese sich stark auf die Krankenhausleistung auswirken - sowohl beim Personal als auch bei den Patienten.
Ein Ansatz für die Entwicklung, Auswahl und Implementierung von IT Anwendungen im Gesundheitswesen besteht darin, die Analyse auf die Ebene des Arbeitsablaufs zu konzentrieren. Der routinemäßige Einsatz von IT in tägliche Workflows zur Vereinfachung und Verbesserung der Leistungen ist der Schlüssel zu einer sinnvollen Nutzung. Krankenhäuser müssen die für ihre Arbeitsabläufe am besten geeignete IT Lösung auswählen.
Hierfür werden Prozesse daraufhin analysiert, ob durch digitale Transformation und Innovation eine wertsteigernde Unterstützung erfolgen kann. Digitalisierung und Standardisierung von bislang papierbasierten oder manuellen Tätigkeiten in den Abläufen und Strukturen, wie auch explizit die Interaktion und Kommunikation mit Patienten und Partnern, stehen dabei im Vordergrund. MitarbeiterInnen, die am Digitalisierungsprozess beteiligt sind, müssen hierfür qualifiziert sein um vermitteln zu können, warum ein Prozess verändert werden muss.
Für einen Nachweis von Verbesserungen der Digitalisierung und der Versorgung ist der Reifegrad darzustellen. Er zeigt auf, welche technologischen Unterstützungen von der Aufnahme bis zur Entlassung vorhanden sind, inwiefern diese genutzt werden, ob sie Nutzen stiften und durch welche Maßnahmen der technologische Nutzen weiter erhöht werden kann.
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