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Mitteilungen aus Bildung und Wissenschaft – Spezialisierung im Krankenhaus

Für Kliniken in NRW wird es ernst.

(PresseBox) (Telgte, )
Nach dem neuen NRW – Krankenhausplan sollen Krankenhäuser sich künftig auf bestimmte Leistungen spezialisieren.

Mit der Reform soll die Qualität der Versorgung gesichert und erreicht werden, dass eine Krankenhausstruktur nicht durch Wettbewerb geordnet wird. Hintergrund ist, dass es in einigen Regionen in NRW eine Überversorgung und starken Konkurrenzkampf um Patienten gibt, während ländliche Regionen teils unterversorgt sind. Hinzu kommt der Personalmangel in Kliniken. Die Patienten sollten auch weiterhin „eine gewisse Wahlfreiheit“ bei den Krankenhäusern haben. Die tiefgreifende Reform der Krankenhauslandschaft hat bundesweit Modellcharakter. Beschlossene Sache ist, dass eine einzelne Klinik künftig nicht mehr alles machen soll.

Zur Ermittlung des stationären Bedarfs wird die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung, herangezogen. Das Krankenhaus muss vorgegebene Qualitätskriterien in der gewünschten Leistungsgruppe erfüllen. Ein Kernpunkt ist, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden. NRW ist das erste Bundesland mit einem solchen Modell.

Die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über eine Spezialisierung der Kliniken haben begonnen. Die Bezirksregierungen und das Gesundheitsministerium prüfen die regionalen Pläne. Im Jahr 2024 entscheidet das Ministerium über den Versorgungsauftrag der einzelnen Krankenhäuser. Ein Feststellungsbescheid legt fest, welche Leistungen ein Krankenhaus erbringen soll und in welchem Umfang. Dann wissen die derzeit 337 Krankenhäuser, auf welche Leistungen sie sich künftig spezialisieren müssen.

Für Spezialisierungsmaßnahmen besteht aus prozessualer Sicht die Notwendigkeit der Kostenbetrachtung aller Behandlungsprozesse, um eine fundierte Therapieauswahl zu treffen. Der Nutzen diese Auswahl ist mit herkömmlichen Kalkulationsverfahren nicht nachzuweisen. Hierfür sollte die Ermittlung der gesamten Prozesskosten einzelner Therapieoptionen durchgeführt werden, um festzustellen, welche Auswahl vorteilhaft ist. Der prozessuale Ressourcenverbrauch und die Kosten lassen sich einfach, schnell und transparent durch eine Prozessanalyse unterschiedlicher Therapien darstellen.

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