Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.
Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.
Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.
Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/... heruntergeladen werden.