Die Teilnehmer erlernen sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, diverse Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation, damit sie die Prüfung von Kälteanlagen selbstständig durchführen können. Sie werden mit den Aufgaben und den Pflichten eines Kälteanlagenbetreibers sowie einer Befähigten Person vertraut gemacht.
Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker für Kältetechnik sowie Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren. Teilnahmevoraussetzungen für die Schulung sind eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium, Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit betreffenden Arbeitsmitteln oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in entsprechender Branche. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 810 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 22. bis 23. Oktober 2024 in München statt. Das nächste Online-Seminare findet vom 2. bis 3. Dezember 2024 statt. Weitere Informationen können auf der Website www.dgwz.de/kaelteanlagen abgerufen werden.
Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach BetrSichV müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.