Mit diesen "Geburtsurkunden für Waren" können Unternehmen beim Grenzübertritt und bei Zollfragen die Herkunft ihrer Produkte offiziell nachweisen. Die Zahl der elektronischen Ursprungszeugnisse ist 2021 auf 1,1 Millionen gestiegen. "Im Vergleich zu 2018 ist das eine glatte Verdoppelung", sagt DIHK-Zollexperte Steffen Behm. "Damit werden inzwischen drei von vier Ursprungszeugnissen digital ausgestellt." Maßgeblich für diese Entwicklung ist nach DIHK-Einschätzung auch die modernisierte IT-Anwendung „eUZ.Web“. Sie erleichtert vor allem Unternehmen die Antragstellung.
Auch bei den sonstigen Handelsdokumenten, die deutsche Betriebe für ihre Exporte in Drittländer benötigen, gibt es ein dickes Plus: Die Zahl der von den Industrie- und Handelskammern elektronisch bescheinigten Handelsrechnungen, Packlisten, Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen oder Gesundheitszertifikate hat sich 2021 gegenüber dem Vorjahr um fast ein Drittel auf mehr als 251.000 erhöht.