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DIHK-Analyse: Rechtliche Hürden erschweren Nutzung von Daten

Rechtsunsicherheit für deutsche Wirtschaft größtes Problem bei der Nutzung von Daten

(PresseBox) (Berlin, )
Rechtliche Unsicherheiten sind für Deutschlands Betriebe das größte Problem bei der stärkeren Nutzung von Daten. Das hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer Sonderauswertung der bundesweiten IHK-Digitalisierungsumfrage unter 4300 Unternehmen aller Größenklassen ermittelt. Danach fühlen sich 57 Prozent der Unternehmen durch „datenschutzrechtliche Hemmnisse“ bei der Datennutzung behindert. „Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden überproportional stark belastet“, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. „Hier sind vereinfachte Vorschriften oder Ausnahmeregelungen dringend erforderlich. Wir schlagen vor, Erleichterungen dann einzuführen, wenn die Verarbeitung der Daten nicht der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit darstellt.“

Hinzu kommen aus Sicht der Unternehmen weitere juristische Unklarheiten, zum Beispiel über Art und Umfang von Nutzungsrechten, die für 38 Prozent eine Herausforderung darstellen. Ebenso viele führten „technische Hürden“ ins Feld. Jeweils 36 Prozent gaben „mangelnde Datenqualität“ und „fehlendes Know-how“ an.

„Es fehlt den deutschen Unternehmen jedenfalls nicht am Bewusstsein, dass Daten mittlerweile einer der wichtigsten Treiber des wirtschaftlichen Wachstums sind“, sagt Wansleben. 60 Prozent der Betriebe bezeichneten den gezielten Einsatz von Daten als „sehr wichtig“ für ihre eigene Unternehmensentwicklung, weitere 31 Prozent als „wichtig“. Neun von zehn Betrieben gingen davon aus, dass sie künftig stärker mit Daten arbeiten werden. „Der Spirit stimmt“, so Wansleben. „Aber die deutschen Unternehmen brauchen jetzt die richtigen Regeln, um ihre Möglichkeiten rechtssicher und zukunftsorientiert nutzen zu können.“ 71 Prozent der Unternehmen setzen ihre Daten dafür ein, um ihre Kundenbeziehungen zu verbessern. 70 Prozent nannten als Motiv die Optimierung von Geschäfts- und Produktionsprozessen.

Mit großem Interesse blicken die deutschen Unternehmen deshalb nach den Worten von Wansleben auf den europäischen „Data Act“. Damit sollen – ohne bestehende Datenschutzstandards (DSGVO) anzutasten – die Möglichkeiten der Datennutzung verbessert werden und der Umgang mit Daten von vernetzten Geräten klar geregelt werden. Eine größere Rolle könnte hier in Zukunft den Nutzern zukommen, die über die Verwendung ihrer Daten entscheiden könnten. Daneben könnten durch den Data Act außerdem öffentliche Stellen erweiterte Befugnisse für den Zugang zu Daten erhalten. „Wir unterstützen im Interesse der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, dass Daten mehr genutzt werden“, so Wansleben. „Das macht zusätzlich deutlich, dass Unternehmen verlässliche Spielregeln brauchen. Notwendige Grenzen bei der Offenlegung von Daten sehen wir bei der Sicherheit und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass die Grundlage ihres Geschäftsmodells geschützt wird.“
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