Denn die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen unterliegen den Allgemeinverfügungen und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Zusätzlich ist die Situation vor Ort zu berücksichtigen.
Soweit in diesem Rahmen möglich, starten die IHKs aber nach der Corona-bedingten Pause nun wieder mit ihren entsprechenden Angeboten für Gastronomen, Finanzdienstleister, Berufskraftfahrer und viele andere zulassungspflichtige Tätigkeiten.
Nähere Informationen darüber, wann die einzelnen IHKs wieder mit den Unterrichtungen und Prüfungen beginnen können, erhalten Sie bei Ihrer IHK vor Ort. Direkt dorthin gelangen Sie unter https://www.ihk.de/sach-und-fachkundepruefung#ihk-finder.