Bei vielen Krebserkrankungen ist die frühe Diagnose für eine erfolgreiche Behandlung entscheidend, und gerade bei Lungenkrebs ist dies Studien zufolge der Fall. Daher wird aktuell im Gesundheitswesen eine Früherkennung von Lungenkrebs mithilfe der Niedrigdosis-Computertomografie vorbereitet. Mit einem solchen Programm zur Lungenkrebsfrüherkennung soll die Prognose von Patientinnen und Patienten verbessert werden, weil die Erkrankung in frühen, besser behandelbaren Stadien erkannt werden kann.
Geplant ist, dass sich das Lungenkrebsfrüherkennungsprogramm an Personen im Alter von 50 bis 75 Jahren mit einem Zigarettenkonsum über mindestens 25 Jahren und 15 Packungsjahren richtet. Packungsjahre sind die etablierte Maßzahl zur Quantifizierung des Zigarettenkonsums. Danach bedeutet ein Packungsjahr, dass eine Schachtel Zigaretten pro Tag über ein Jahr geraucht wurde. Es müssen entweder noch aktuelle Raucherinnen und Raucher sein oder solche, die vor weniger als zehn Jahren mit dem Rauchen aufgehört haben.
„Von einer Teilnahme am Früherkennungsprogramm werden besonders diejenigen Patientinnen und Patienten profitieren, bei denen eine Diagnose in frühen, gut behandelbaren Stadien gestellt werden kann und deren körperliche Verfassung eine Krebsbehandlung zulassen würde“, erklärt PD Dr. Anton Faron, Facharzt für Radiologe in der Radiologischen Allianz Hamburg und Mitarbeiter an der HANSE-Studie, die die Evidenz von Screening-Programmen zum Lungenkrebs untersucht. „Natürlich sind die Untersuchungen mit einer gewissen Strahlenbelastung verbunden. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es sich um eine Niedrigdosis-Computertomografie handelt. Die Strahlendosis solcher Untersuchungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.“
Auf eine Lungenkrebsfrüherkennung müssen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aber noch etwas warten. Zwar hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2023 die Einleitung des Beratungsverfahrens zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern mittels Niedrigdosis-Computertomografie beschlossen. Doch erst wenn die notwendige Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorliegt, kann der G-BA über die Einführung der Leistung entscheiden. Die Verordnung wird für das erste Quartal 2024 erwartet. Danach wird der G-BA innerhalb von 18 Monaten entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Früherkennungsprogramm in die Regelversorgung der GKV aufgenommen wird. Erst dann wird die Lungenkrebsfrüherkennung Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen können.
Ein ausführliches Interview mit PD Dr. Anton Faron zum Thema Lungenkrebsfrüherkennung finden Sie hier.