Diskussionen gibt es immer wieder zum Thema zulässige Pumpenlaufzeiten, weil einerseits vom Kunden Energiespareffekte erwünscht sind, andererseits aber hygienisch einwandfreie Verhältnisse vorherrschen müssen. Technische Regeln wie die TrinkwV machen hier konkre-te Vorgaben, welche aber je nach Objektgröße unterschiedlich sind.
Bei Großanlagen sind diese Vorgaben unmissverständlich und bindend (u.a. 60°C minimale Speichertemperatur und Dauerlauf der Zirkulationspumpe, allenfalls mit kurzen Unterbre-chungen, entsprechend der sog. „8h-Regel“). Zudem bestehen dort regelmäßige Untersu-chungspflichten auf Legionellen. Diese Pflichten gibt es bei Kleinanlagen allerdings nicht. Hier ist das Risiko für das Auftreten bzw. die Vermehrung von Legionellen wegen der kleineren Speicher- und Rohrnetzgrößen und wegen des relativ häufigen Wasseraustauschs deutlich geringer. Deshalb hat beispielsweise das Umweltbundesamt bereits 2011 festgestellt, dass Ein- und Zweifamilienhäuser von den stringenten Regelungen des Technischen Regelwerks ausgenommen sind.
Auf die hygienischen Verhältnisse kommt es an
Um das Legionellenrisiko aber auch dort sicher auszuschließen, kommt es vor allem darauf an, dass das Zirkulationsnetz hygienisch einwandfrei aufgebaut ist und entsprechend betrie-ben wird. Dazu gehören das Vermeiden von Stagnationsstrecken, eine hydraulisch abgegli-chene Zirkulation und vor allem eine ausreichend hohe Speichertemperatur. Die Laufzeiten der Zirkulationspumpe spielen dann weniger eine Rolle, womit ein Dauerbetrieb der Pumpe, mitunter als Legionellenprophylaxe propagiert, nicht notwendig ist. Vielmehr sind dann Pum-penregelungen sinnvoll, die sehr kurze Pumpenlaufzeiten bei gleichzeitig hohem Komfort er-möglichen.
Ist hygienische Unbedenklichkeit nicht einwandfrei festzustellen, oder besteht der Verdacht auf Installationsmängel, sind Pumpen mit längeren Laufzeiten bis hin zum Dauerlauf anzura-ten. Gegebenenfalls muss das Zirkulationssystem auf Sanierungsbedürftigkeit hin untersucht werden.