Die finanziellen Probleme der MS „DAPHNE SCHULTE“ wurden bereits am 5. April 2017 offengelegt. Das zuständige Gericht leitete an dem Tag das vorläufige Insolvenzverfahren ein. Forderungen gegenüber der Gesellschaft konnten damit aber noch keine angemeldet werden. Mit der Eröffnung des regulären Verfahrens ebnet das Gericht den Gläubigern nun diesen Weg. Als Frist hat es den 28. Juli 2017 gesetzt. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Auch die Anleger des Lloyd Flottenfonds XII sollten jetzt professionell ermitteln, inwieweit und in welcher Höhe ihnen Forderungen zustehen. Der nötige Rechtsbeistand kann dabei für eine form- und fristgerechte Anmeldung sorgen.“
Die Gefahr hoher Verluste ist damit aber noch nicht gebannt. Mit der MS „DORA SCHULTE“ und der MS „DIANA SCHULTE“ stehen dem Fonds zwei weitere Schiffe zur Verfügung. Ob und wie lange sie sich noch über Wasser halten können, ist in Anbetracht der Schifffahrtskrise ungewiss. Heinze rät deshalb zur Prüfung zusätzlicher Ansprüche: „Haben Berater oder Vermittler nicht ordnungsgemäß auf die Risiken der Anlage hingewiesen, können diese für Schadensersatzansprüche herangezogen werden. Entsprechende Urteile zu Gunsten von Anlegern gibt es bereits. Die Beratung muss jedoch jeweils im Einzelfall untersucht werden.“ Die Vereinsanwälte des DFMS bieten eine kostenfreie Erstbewertung an.