Dem Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt zufolge sei Buss bereit, 160 Millionen Euro für die MMS-Container zu bezahlen. Neben diesem Kaufpreis sei auch noch eine Erfolgsbeteiligung von 15 Millionen US-Dollar möglich. Konkrete Details nannte er hierzu keine. Der Sprecher des Gläubigerausschusses ließ aber bereits verlauten, dass der Ausschuss die Vereinbarung einstimmig bestätigt hat. Nun sind die Anleger an der Reihe, über das Verkaufsangebot abzustimmen. Borchardt gibt ihnen hierfür mindestens bis zum 30. Juni 2017 Zeit. „Nur bei deren eindeutiger Zustimmung kommt der Verkauf an Buss zustande. Dieser hätte aber einen Verlust von mindestens 50 Prozent zur Folge“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Alternativ würden die bestehenden Mietverträge bis zu ihrem Laufzeitende fortgeführt, die Container anschließend einzeln verkauft. Einer unverbindlichen Prognose zufolge sollen die Erlöse in diesem Szenario 128 bis 178 Millionen Euro betragen; erste Abschlagszahlungen wären 2019 möglich. Bei einem Verkauf an Buss könnten, so der Insolvenzverwalter, die ersten 100 Millionen Euro bereits bis Jahresende ausgeschüttet werden. Zudem hielte die Alternative erhebliche finanzielle Unabwägbarkeiten bereit. Er rät daher zum raschen Verkauf.
Obwohl beide Szenarien erhebliche Verluste bereithalten, hält Heinze eine Teilnahme an der Abstimmung für unabdingbar. „Zuvor sollten Betroffene die erhaltenen Informationen aber gründlich durchdenken. Auch eine Aussage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gilt es zu berücksichtigen. Nur wenn ihre Container vorhanden sind, erhalten die Anleger demnach Geld. Eine gewisse Anzahl sei jedoch irreparabel beschädigt, auf See über Bord gegangen oder gar nicht erst ausgeliefert worden. Manche seien auch einfach nicht vorhanden. In all diesen Fällen droht sogar Totalverlust. Ich empfehle deshalb eine professionelle Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Berater und Vermittler kommen in Betracht, wenn sie ihren Aufklärungspflichten nicht ausreichend nachkamen.“ Die Vereinsanwälte des DFMS bieten eine kostenfreie Erstberatung an.