"Bei einem ähnlichen Fall in der Zukunft müssen die Journalisten der Versuchung widerstehen, in Konkurrenz zu Schaulustigen zu treten, die mit ihren Smartphones und Fotohandys Bewegtbilder in Echtzeit an die sozialen Netzwerke übermitteln", forderte der DJV-Vorsitzende. Gerade in solchen Situationen müsse klar sein, dass im Journalismus ethische Standards gelten, die eine Neuauflage von Gladbeck nicht duldeten. "Das sind wir unseren Lesern und Zuschauern wie auch den Opfern von Verbrechen schuldig", sagte Konken.
In der Folge des Gladbecker Geiseldramas vom August 1988 wurde der Pressekodex verschärft, in dessen Ziffer 11.2 es jetzt heißt: "Die Presse berichtet über diese Vorgänge unabhängig und authentisch, lässt sich aber dabei nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen. Sie unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche zwischen Verbrechern und Polizei. Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens darf es nicht geben."