Im Gesetz ist vorgesehen, dass Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt wird als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone, ausgenommen werden, soll bei Journalisten nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen. "Diese Aufteilung in Berufsgeheimnisträger erster und zweiter Klasse ist unter grundrechtlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wie auch die geplante Vorratsspeicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate würden die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich stören und Quellen versiegen lassen. "Damit wird ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen ist, im Kern getroffen."
Das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung sowie die Vorratsdatenspeicherung waren kürzlich vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden. Erst mit der Unterschrift des Bundespräsidenten würden sie in Kraft gesetzt werden.