Im konkreten Fall hatte die BILD-Zeitung gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geklagt, weil ihr die Behörde Auskünfte über die Vermietung des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof verweigert hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Auskunftsanspruch nach dem Berliner Landespressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht war hingegen im Februar zu dem Urteil gekommen, dass die Landesmediengesetze nicht für die Bundesbehörden gelten und sich der Auskunftsanspruch der Journalisten aus der Verfassung ableite. Hier sei ein Minimalstandard zu gewährleisten.
"Recherchierende Journalisten brauchen endlich Klarheit", sagte Konken. "Es kann nicht sein, dass sie ihre Auskunftsansprüche mit ungewissem Ausgang einklagen müssen."