Am Dienstag wird das Karlsruher Gericht sein Urteil in der so genannten Cicero-Affäre verkünden. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird entscheiden, inwiefern sich Journalisten bei der Veröffentlichung geheimer Behördeninformationen strafbar machen. Der Deutsche Journalisten-Verband hatte für das Karlsruher Gericht eine Stellungnahme verfasst und sie in der mündlichen Verhandlung im November 2006 vorgetragen. Die Hauptforderung lautete: Journalisten dürfen nicht der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden, wenn sie Material von Informanten entgegennehmen und verwenden. Denn im Fall Cicero schien es von Anfang an eher darum zu gehen, die Namen der Informanten in Erfahrung zu bringen, als wirklich strafbare Handlungen von Journalisten nachzuweisen. "Die Suche nach Lecks in den eigenen Reihen der Behörden darf nicht länger über die Journalisten erfolgen", forderte DJV-Vorsitzender Konken.
Gegen die Durchsuchungen der Redaktionsräume des Magazins Cicero und der Wohnung des Autos Bruno Schirra im September 2005 hatte Chefredakteur Wolfram Weimer Verfassungsbeschwerde eingelegt.