Bisher ist der Redaktionsdatenschutz beim Deutschen Presserat angesiedelt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Datenschutzbeauftragten endet an den Toren der Medienunternehmen. "Das muss vor allem auch bei einer Novelle der europäischen Datenschutzgesetzgebung berücksichtigt werden", forderte der DJV-Vorsitzende. In keinem Mitgliedstaat dürfe der Datenschutz als Vorwand für staatliche Eingriffe in die Redaktionsarbeit missbraucht werden können. Er begrüßte in dem Zusammenhang eine entsprechende Initiative der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF) gegenüber den Brüsseler Entscheidungsgremien.
Datenschutz muss Pressefreiheit in Europa respektieren
Bisher ist der Redaktionsdatenschutz beim Deutschen Presserat angesiedelt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Datenschutzbeauftragten endet an den Toren der Medienunternehmen. "Das muss vor allem auch bei einer Novelle der europäischen Datenschutzgesetzgebung berücksichtigt werden", forderte der DJV-Vorsitzende. In keinem Mitgliedstaat dürfe der Datenschutz als Vorwand für staatliche Eingriffe in die Redaktionsarbeit missbraucht werden können. Er begrüßte in dem Zusammenhang eine entsprechende Initiative der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF) gegenüber den Brüsseler Entscheidungsgremien.