Ein erheblicher Mangel sei aber auch, dass die Freien die ihnen zustehende Beteiligung an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht selbst gegenüber den Verlagen durchsetzen müssten, heißt es in dem Schreiben: "Dies widerspricht der Lebenswirklichkeit, die wir tagtäglich in den Redaktionen erleben und die sich bei früheren Gelegenheiten wie bei der Verhandlung über angemessene Honorare bei Tageszeitungen gezeigt haben." Die einzige Gewähr dagegen wären gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, die durch eine Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden könnten.
"Ich fordere die Ministerpräsidenten auf, ihrer Verantwortung für die Urheber gerecht zu werden", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Kippen Sie im Bundesrat das Leistungsschutzrecht." Der Bundesrat wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 23. März mit dem Gesetz befassen.