Zwar begrüße der DJV, dass der Gesetzentwurf wie vom DJV gefordert einen Beteiligungsanspruch des Urhebers an der Verwertung des Leistungsschutzrechts vorsehe. Der geplante Vergütungsanspruch für Journalisten sei insoweit der richtige Weg, allerdings müsse klar die hälftige Teilung der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich festgelegt werden. "Journalistinnen und Journalisten sind nicht das überflüssige Reserverad des Medienbetriebs, sondern sein Motor!", stellt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. Er erläutert: "Mit dem juristischen Terminus 'angemessene Vergütung' haben die Journalisten bisher nicht die beste Erfahrung gemacht, was nicht zuletzt an den Verlagen liegt." Der DJV hält es zudem für nötig, die Wahrnehmung dieses Anspruchs den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu übertragen. Der DJV bekräftigte schließlich seine Position, dass er ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nur mittragen werde, wenn sichergestellt ist, dass die Urheberrechte der Journalisten nicht beschädigt werden. Auch das sei in diesem Entwurf noch nicht gelungen.
DJV: Leistungsschutzrecht völlig unzureichend
Zwar begrüße der DJV, dass der Gesetzentwurf wie vom DJV gefordert einen Beteiligungsanspruch des Urhebers an der Verwertung des Leistungsschutzrechts vorsehe. Der geplante Vergütungsanspruch für Journalisten sei insoweit der richtige Weg, allerdings müsse klar die hälftige Teilung der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich festgelegt werden. "Journalistinnen und Journalisten sind nicht das überflüssige Reserverad des Medienbetriebs, sondern sein Motor!", stellt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. Er erläutert: "Mit dem juristischen Terminus 'angemessene Vergütung' haben die Journalisten bisher nicht die beste Erfahrung gemacht, was nicht zuletzt an den Verlagen liegt." Der DJV hält es zudem für nötig, die Wahrnehmung dieses Anspruchs den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu übertragen. Der DJV bekräftigte schließlich seine Position, dass er ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nur mittragen werde, wenn sichergestellt ist, dass die Urheberrechte der Journalisten nicht beschädigt werden. Auch das sei in diesem Entwurf noch nicht gelungen.