"Die Einstweilige Verfügung ist ein Sieg für die Fotojournalisten", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Richterspruch stärkt die Rechte der Urheber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten." Und dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen fügte hinzu: "Bauer wäre gut beraten, die Fotojournalisten als Partner und nicht als Objekte überzogener Renditeerwartungen zu behandeln."
DJV und dju hatten gemeinsam die Einstweilige Verfügung gegen die Vertragsbedingungen von Bauer beantragt, um die Rechte der Fotojournalisten durchzusetzen. "Der Verlag wird die Fotografen jetzt nach den gesetzlichen Regelungen, also angemessen, honorieren müssen, will er die von ihm beanspruchten Rechte nutzen", gab sich der DJV-Vorsitzende zufrieden.