Die "Wahlerklärung Krankengeld" sichert den Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche. Diese Erklärung darf nicht mit Wahltarifen verwechselt werden, die in der Regel nur in den ersten sechs Wochen Leistungen bieten. "Schützen Sie sich und Ihre Familien im Krankheitsfall. Irgendjemand muss Ihre Miete, aber auch die Krankenversicherung selbst bezahlen. Mit Krankengeld wird das abgesichert", forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die freien Journalistinnen und Journalisten auf. Nur Mitglieder der Künstlersozialkasse müssten die Wahlerklärung nicht in Anspruch nehmen, da sie automatisch ab der 7. Woche Krankengeld versichert hätten. Freilich stelle sich auch für diese Gruppe die Frage, ob sie Wahltarife für Krankengeld für die ersten sechs Wochen wählen müsse.
Der DJV stellt auf seinen Internetseiten unter http://frei.djv-online.de ein ausführliches Info zum Thema bereit. Gesetzlich Versicherte sollten sich direkt mit dem Service ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Der DJV bietet zusätzlich Hotlines zum gesetzlichen Krankengeld an. Vom 28. bis 30. September 2009 von 10 Uhr bis 16 Uhr: DJV-V&S-Versicherungsservice Helge Kühl, Tel. 04346 / 296 02 00, außerdem eine Beratung per E-Mail: info@helgekuehl.de. Außerdem am 28. und am 30. September 2009: DJV-Referat Freie Journalisten, Tel.: 0228 / 201 72 18. E-Mail-Beratung: hir@djv.de.