Der DJV-Vorsitzende kritisierte an dem heute verabschiedeten TKÜ-Gesetz insbesondere, dass Journalisten gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen weniger geschützt seien als andere Berufsgeheimnisträger wie etwa Abgeordnete und Strafverteidiger. "Journalisten haben eine herausragende Funktion im demokratischen Staat, die durch die Telekommunikationsüberwachung stark eingeschränkt werden kann."
Durch die neue Gesetzgebung ergebe sich eine paradoxe Situation, sagte Konken. "Einerseits gilt das Zeugnisverweigerungsrecht weiter. Kein Journalist kann also zur Preisgabe seiner Quellen gezwungen werden. Andererseits können ihn die Ermittler jetzt legal ohne sein Wissen ausspähen, bevor er das Zeugnisverweigerungsrecht überhaupt ausüben kann." Diesen Widerspruch gelte es im Sinne des Informantenschutzes aufzulösen.