Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Journalistinnen und Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt werden soll als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone, ausgenommen werden sollen, soll bei Journalisten nach dem Willen der Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen. "Diese Aufteilung in Berufsgeheimnisträger erster und zweiter Klasse ist unter grundrechtlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar", heißt es in dem Schreiben weiter. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wie auch die geplante Vorratsspeicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate würden die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich stören und Quellen versiegen lassen. Damit werde "ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen ist, im Kern getroffen".
Trotz des wichtigen Schutzes der inneren Sicherheit dürfe der Schutz verfassungsrechtlicher Freiheiten, die für die deutsche Demokratie konstitutiv seien, nicht aus dem Blickfeld geraten. Das Bündnis appelliert deshalb an die Abgeordneten, die Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung und die Vorratsdatenspeicherung nur dann zu verabschieden, wenn den Journalisten der für freie Berichterstattung notwendige Schutz als Berufsgeheimnisträger eingeräumt wird.
Dem Bündnis gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat, die ARD und das ZDF an.