Es sei an der Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht grundlegend dazu äußere, "ob die Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat das Gebot der Staatsferne im Rundfunk verletzt. Es kann schließlich nicht angehen, dass der ZDF-Verwaltungsrat Mitsprache bei der Besetzung journalistischer Stellen hat."
Der DJV-Bundesvorsitzende betonte in diesem Zusammenhang auch, dass er die Idee aus den Reihen der SPD nicht für den richtigen Weg zur Lösung des Problems halte. Der rheinlandpfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, hatte vorgeschlagen, das ZDF-Gesetz im Länderkreis zu reformieren. Diesen Vorschlag halte er nicht für realisierbar, sagte Konken, da alle Ministerpräsidenten den Vorschlägen zustimmen müssten. Zudem gingen diese Vorschläge, wie die Begrenzung der Mitsprache auf ein Vetorecht und eine geänderte Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrats, am eigentlichen Problem vorbei.
Hintergrund: Parteipolitische Ränkespiele hatten am 27. November 2009 dafür gesorgt, dass die Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender gegen den Willen des Intendanten Markus Schächter abgelehnt wurde. Nikolaus Brender stand für politische Unabhängigkeit und unvoreingenommene Berichterstattung.