Mit Nachdruck lehnt Nüssel alle Überlegungen zur Einführung einer Obergrenze oder progressiven Kürzung der Direktzahlungen ab. Die in Ostdeutschland als Mehrfamilienbetriebe tätigen Agrargenossenschaften würden durch eine solche Regelung in ungerechtfertigter Weise wirtschaftlich erheblich und vor allem einseitig belastet. Die Auswirkungen für die ländlichen Regionen, in denen diese Betriebsform ein wichtiger ökonomischer Faktor ist, wären nicht zuletzt mit Blick auf die Beschäftigungssituation außerordentlich negativ.
Die Beratungen zur Ausgestaltung der Milchmarktordnung müssen sich angesichts des angestrebten Auslaufens der Quotenregelung im Jahr 2015 auf geeignete Übergangs- und Begleitmaßnahmen konzentrieren. Abrupte wirtschaftliche Einschnitte sind sowohl bei den Milcherzeugern als auch bei der Molkereiwirtschaft zu verhindern. Als Alternative zur von der EU-Kommission präferierten Erhöhung der Garantiemengen sollte aus Sicht des DRV-Präsidenten eine schrittweise Absenkung der Superabgabe erwogen werden.
Der DRV begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verpflichtung zur Flächenstilllegung endgültig aufzuheben. Überlegungen zu weiteren Einschnitten bei den Marktordnungsinstrumenten, z. B. der Getreideintervention, müssen im Einzelfall genau geprüft werden. "Die derzeit stabile Marktsituation bei Getreide und Milch sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass auch künftig Perioden ausgeprägter Marktschwäche auftreten können. Daher gilt es, ein angemessenes Sicherheitsnetz im Rahmen der EU-Marktordnungen zu erhalten", betont der DRV-Präsident.