Eine Reihe Rechtsverfahren hat schon in der Vergangenheit aufgezeigt, dass bei unverändert hoher Ertragsschöpfung die Gefahr steigt, dass diese Mittel zur Quersubventionierung eingesetzt werden können und damit den Wettbewerb stören. Ein durch das wachsende E-Commerce-Geschäft erhöhtes Paketaufkommen benötigt anstelle eines undurchsichtigen Preiskampfes endlich eine Kooperationsvereinbarung im Bereich der Transportwege, das die Deutsche Post/DHL zwar immer wieder fordert, aber nichts dazu unternimmt.
Die an der Ressortabstimmung für die PEntg-Verordnung beteiligten Bundesministerien sollten sich die Marktsituation vor ihrer Zustimmung genau ansehen.