Die EG-Trinkwasser-Richtlinie von 1998 regelt die Beschaffenheit des Trinkwassers in Europa, wonach spezifische Grenzwerte am Wasserhahn einzuhalten sind. Die Richtlinie wird mit der Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001 in deutsches Recht umgesetzt. Damit kommt die Bundesrepublik ihrer Pflicht nach, beschränkt jedoch die Verwendung von in Deutschland aufgrund des hohen Gesundheitsstandards nicht geeigneten Produkten, was von der EU-Kommission wiederum als Handelshemmnis bezeichnet wird. Für das Umweltbundesamt ist diese Beschränkung jedoch wegen der gesundheitlichen Bedeutung aber gerechtfertigt.
Gesundheitsschutz steht im Vordergrund
Bedeutsam im Sinne des allumfänglichen Gesundheitsschutzes ist dabei auch die Berücksichtigung von Stoffen, die beispielsweise aus Leitungsmaterialien ins Trinkwasser übergehen können. Oftmals sind diese hinsichtlich Vorkommenshäufigkeit sowie Konzentrations-Wirkungsbeziehung noch gar nicht oder nur unzulänglich verstanden. Und hier liegt das Problem für den Verbraucher: Die EG-Trinkwasser-Richtlinie schreibt in Artikel 10 den Mitgliedstaaten zwar vor, Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser zu regeln, gibt aber dabei keine konkreten Vorgaben. Dies hat dazu geführt, dass sich in einigen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Bewertungsverfahren entwickelt haben, während in anderen Staaten keine konkreten Regelungen existieren. Dazu Thomas Rapp vom Umweltbundesamt: “Eine Regelung, die nur darauf abzielt, fertige Verteilungssysteme oder Trinkwasser-Installationen hinsichtlich möglicher Verunreinigungen zu untersuchen, ist nicht ausreichend. Bei Unkenntnis der genauen Bestandteile aller Komponenten ist nicht klar, auf welche Parameter das Trinkwasser zu untersuchen ist. Zudem müssten bei festgestellten Überschreitungen Leitungen oder andere Komponenten im Bauwerk wieder ausgetauscht werden. Vielmehr ist es wichtig, dass die Produkte vor dem Einbau auf die trinkwasserhygienische Eignung untersucht werden und dies dem Installateur gegenüber durch ein Zertifikat bestätigt werden kann. Nur so kann der Verbraucher sicher sein, dass seine Gesundheit in keinerlei Weise gefährdet wird.“
Mangelnde europäische Regelung führt zu zahlreichen Problemen
Die Transport-Verpackung für Trinkwasser besteht in der Regel aus einem verzweigten Netzwerk von Rohren und Armaturen, welche wiederum – je nach Größe, Funktion und technischer Eignung – aus sehr vielen Einzelkomponenten und ergo unterschiedlichen Vor-Materialien hergestellt sein können. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Produkt für den Anwendungszweck in der Praxis sicher betrieben werden kann. „Als Beispiel kann hier die Küchenarmatur angeführt werden. Diese muss sich beispielsweise leicht betätigen lassen und eine Mischung zwischen Kalt- und Warmwasser zulassen. Es muss also ein sicherer Betrieb im Sinne des Verbrauchers möglich sein. Bleibt man bei diesem ausgewählten Beispiel so wird unter hygienischen Anforderungen verstanden, dass das Trinkwasser, das mit den in der Armatur verwendeten Materialien in Kontakt kommt, nicht nachteilig verändert wird“, erläutert dazu Josef Klinger, Geschäftsführer des TZW und Leiter der Prüfstelle Wasser.
Für die Hersteller von Materialien und Produkten ergibt sich noch ein weiteres Problem: Die unterschiedlichen europäischen Anforderungsniveaus führen gegenwärtig dazu, dass in Deutschland zwar ein hoher Standard eingehalten wird, dieser aber durch die (fehlenden) Bestimmungen in anderen Ländern aufgeweicht wird bzw. neue Zertifizierungen nötig sind, was mit erheblichen Kosten für die Produzenten verbunden ist.
Im Trinkwasserbereich ist Kupfer zusammen mit zahlreichen Kupferlegierungen seit Jahrzehnten ein bewährter Werkstoff, der höchste Qualität und Sicherheit für den Verbraucher garantiert. Die europäische Kupfer-Halbzeugindustrie hat gemeinschaftlich spätestens seit 1998 ihre Werkstoffe, von denen man wusste, dass sie im Trinkwasser-Bereich eingesetzt werden, systematisch hinsichtlich ihrer trinkwasserhygienischen Eigenschaften geprüft und dabei jene eine aus dem Markt genommen, die den Anforderungen der Trinkwasser-Richtlinie nicht entsprochen hat. Viele weitere haben ohnehin kein Problem oder wurden weiterentwickelt; es gibt auch gänzlich neue, die u.a. als Ersatz für den herausgenommenen Werkstoff dienen können.
Forderung: Nur zuverlässige Materialien und Produkte einsetzen
Um diesen hohen Standard auch zu halten, setzt sich das Deutsche Kupferinstitut für die Sicherstellung der bestmöglichen Trinkwasserqualität in Europa ein. Dazu Anton Klassert, Geschäftsführer des Kupferinstituts: „Der Artikel 10 der Trinkwasserrichtlinie verlangt von Mitgliedstaaten, die hygienische Sicherheit von Materialien und Produkten in Kontakt mit Trinkwasser zu gewährleisten. Aber eine entsprechende Einigung und Umsetzung auf europäischer Ebene erfordert auch eine gemeinsame Vereinbarung über deren freien Marktzugang. Bislang gibt es jedoch keinerlei legislativen Rahmen, der beide Aspekte berücksichtigt. Die Hersteller von Materialien bzw. Produkten wollen auf der sicheren Seite stehen, was die Zuverlässigkeit ihrer Produkte, aber auch den Marktzugang in der EU angeht. Dieser Marktzugang muss gewährleistet und mit Prüf- und Kontrollauflagen verknüpft sein, die gleichwohl die Existenz eines Herstellers nicht bedrohen, aber auch den Verbraucherschutz garantieren. Oberste Priorität hat dabei auf jeden Fall die Gewährleistung der bestmöglichen Trinkwasserqualität das heißt für uns, dass in allen EU-Staaten die hygienischen Ansprüche an entsprechende Materialien gleich hoch sein müssen und nicht gleich niedrig.“
Diesen Ansatz teilt auch das Umweltbundesamt. Dazu Thomas Rapp: „Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten haben sich seit Anfang der 2000er Jahre für eine einheitliche europäische Regelung ausgesprochen, wie es sie für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln gibt. Leider war die europäische Kommission bisher nicht bereit, eine entsprechende Regelung in Angriff zu nehmen. Damit besteht für die Hersteller weiterhin ein großer Aufwand, da sie in vielen Staaten unterschiedliche Prüfungen und Zertifikate benötigen. Für die Mitgliedstaaten verbleibt die Schwierigkeit, Prüfungen anderer Staaten anzuerkennen. Eine erzwungene Anerkennung kann dazu führen, dass das in Deutschland etablierte hohe Schutzniveau in Frage gestellt wird.“
Wie problematisch das nicht vorhandene System für den Verbraucher ist, unterstreicht auch Josef Klinger: „Zukünftig gilt es, in Europa einen einheitlichen Qualitätsstandard insbesondere bezüglich der hygienischen Anforderungen zu definieren und festzulegen.“
Europäische Lösung in Sicht?
Für den Verbraucher bleibt zu hoffen, dass sich die zuständige EU-Kommission endlich bewegt und ein entsprechendes europaweit gültiges System zur Überprüfung von Materialien und Produkten in Kontakt mit Trinkwasser installiert. Einen Hoffnungsschimmer gibt es: Bereits 2015 haben sich die betroffene Industrie und Regulatoren bei einer Veranstaltung die europäischen Spitzenverbände EurEau, European Copper Institute, Plastics Europe sowie Aqua Europa für eine einheitliche europäische Umsetzung des Artikel 10 der EG-Trinkwasser-Richtlinie aus dem Jahre 1998 ausgesprochen. Am 12. Mai dieses Jahres werden in einer Folgeveranstaltung in Brüssel nun neben einer neuen Studie des Generaldirektorats „Umwelt“ der Europäischen Kommission auch der aktuelle Stand der verschiedenen Initiativen zur Durchsetzung einer europäischen Lösung vorgestellt und diskutiert.