Sowohl die in Artikel 10 der Trinkwasserdirektive (DWD 1998) geforderte Berücksichtigung der gesundheitlichen Sicherheit von Materialien und Produkten im Kontakt mit Trinkwasser als auch die in Artikel 34 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschilderte Warenverkehrsfreiheit stellen nicht nur für die Mitglieder der Verbände zentrale Wertemaßstäbe dar. Konkrete Regeln für deren konzertierte Umsetzung gibt es jedoch auch nach Jahren des Bemühens auf politischer wie industrieller Ebene immer noch nicht.
Dringender Handlungsbedarf
Auf der Suche nach einer Lösung für einen einheitlichen europäische Rechtsrahmen für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser diskutierten deshalb Vertreter der Generaldirektion für Umwelt und Wachstum der Europäischen Kommission, nationaler Gesundheitsbehörden einzelner Mitgliedsstaaten sowie der betroffenen Industrie Mitte Mai in Brüssel auf dem zweitägigen Symposium. „Materials and Products in Contact with Drinking Water“.
Eine deutliche Mehrheit hat sich dabei auf die bereits geleistete erfolgreiche Arbeit in den vergangenen 17 Jahren zu diesem Thema bezogen und plädierte für den Einsatz des so genannten 4(5)-Mitgliedstaaten-System, das eine solide Grundlage für die Einführung eines europaweit einheitlichen Prüf- und Akzeptanzschemas für Trinkwasser-Materialien und -produkte bietet. Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass hiermit ein konstruktiver Ansatz entwickelt worden ist, der die langfristige Sicherheit und den Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet, indem die ausschließliche Verwendung von positiv zugelassenen Materialien und Produkten garantiert wird.
Round-Table-Gespräche geplant
Als wichtiges Ergebnis der Konferenz wird kurzfristig eine Reihe von Gesprächen stattfinden, die von den zuständigen EU-Generaldirektionen einberufen werden, und die die Mitgliedstaaten und Interessengruppen der Wasserversorgungsunternehmen und der betroffenen Industrie einbezieht.
Ein Update über den künftigen europäischen Ansatz soll bei einer weiteren Veranstaltung im Mai 2016 gegeben werden.
EU-Kommission sammelt Daten
Betroffene Unternehmen und Verbände sind aufgerufen, dem Generaldirektorat „Umwelt“ der Europäischen Kommission Daten verfügbar zu machen, aus welchen sich der finanzielle und zeitliche Mehraufwand für Planung, Produktion, Verwaltung und Logistik unter den derzeit noch uneinheitlichen europäischen Material- und Produkt-Zulassungsbedingungen ableiten lassen. Auf Grundlage solcher Fallstudien können auch die ökonomisch positiven Folgen eines auf sehr hohem Gesundheitsschutz basierenden vereinheitlichten Prüf- und Zulassungsverfahrens (4-MS-System) auch für die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit bilanziert werden.
Auf der Webseite des Deutschen Kupferinstituts können die einzelnen Vorträge der Veranstaltung unter https://www.kupferinstitut.de/... abgerufen werden.