Nichts verpassen
Die Kosten für Krankenfahrten können mit allen Krankenkassen über DMRZ.de abgerechnet werden – auf ärztliche Verordnung und in manchen Fällen nach vorheriger Genehmigung, für bestimmte Patientengruppen auch ohne Genehmigung. In diesem Fall betreffen Gesetzesänderungen auch die Regelungen zu Verordnungsfähigkeit und Genehmigungspflicht, werden neue Mustervordrucke auch für die Abrechnung eingeführt, die ab dem Stichtag zwingend verwendet werden müssen. So hat mit der neuen Verordnung einer Krankenbeförderung zum 1. Juli 2020 das bisherige Muster 4 seine Gültigkeit verloren. Ob und wie kulant die Kostenträger sich bei Verwendung veralteter Formulare übergangsweise zeigen, wird sich zeigen.
Krankentransport-, Taxi- und Mietwagenunternehmer, die ärgerlichen Mehraufwand durch abgelehnte Abrechnungen vermeiden möchten, sind mit dem Service des Deutschen Medizinrechenzentrums vor unangenehmen Überraschungen geschützt und kommen schnell und sicher an ihr Geld. Verordnungen auf älteren Muster-4-Vordrucken dürfen bei DMRZ.de weiterhin mit den Kostenträgern abgerechnet werden – bis zu zwei Jahre nach Ende der Gültigkeit. Vorausgesetzt, sie wurden noch vor dem 1. Juli ausgestellt.
Schnell abrechnen
Für die Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen stellt das Deutsche Medizinrechenzentrum einen komfortablen Online-Service zur Verfügung. Über einen persönlichen Zugang, mehrfach gesichert und jederzeit von jedem Endgerät aus zugänglich, rechnen Krankentransport-, Taxi- und Mietwagenunternehmer mit den Krankenkassen ab: Kranken- oder Rollstuhlfahrten, Rettungseinsätze, Einzel- und Serienleistungen – mit wenigen Klicks ist alles den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erledigt, automatisch auf Formfehler geprüft und ohne Postlaufzeiten direkt der zuständigen Stelle beim Kostenträger zugestellt. DMRZ.de-Mitarbeiter halten im System hinterlegte Verträge und Vereinbarungen aktuell. Durchdachte Eingabemasken mit umfangreichen Tipps und eine integrierte Plausibilitätsprüfung helfen noch mehr, Zeit zu sparen und vermeiden Rückläufer.
Einmal klicken statt tippen
Noch leichter wird es mit der Krankentransport-App von DMRZ.de; die innovative Funktion „SmartSnapp“ macht zeitaufwendiges Abtippen überflüssig. Transportscheine werden einfach fotografiert, den Rest erledigt das System: Es liest alle Daten der Verordnung aus und ordnet sie automatisch dem richtigen Datensatz zu. Der wird online archiviert und steht im Dokumentenmanagement (DMS) sowohl für die Erstellung von Abrechnungen als auch für die Verwendung in anderen Funktionen der Software zur Verfügung, zum Beispiel Fahrtenplanung und Disposition.
Auf einen Blick up to date
Mit laufend aktuellen Informationen auf der DMRZ.de-Webseite, einem Ratgeber samt Tipps und Tricks sowie einem Newsletter hält das Deutsche Medizinrechenzentrum seine Kunden zudem über Branchenneuigkeiten rund um die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen auf dem Laufenden. Im Bereich Krankentransport derzeit sehr gefragt sind erneut die Erläuterungen zum Transportschein „Muster 4“. Für die Abrechnung von nach dem 1. Juli 2020 erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen ist der neue Verordnungsvordruck für Krankenbeförderungen zwingend erforderlich. Als besonderen Service stellt das Deutsche Medizinrechenzentrum auch für das neue Muster 4 auf seiner Webseite ausführliche Hilfen zur Verfügung; eine Eins-zu-eins-Abbildung ist mit Erklärungen und zahlreichen Tipps zum Ausfüllen versehen.
Unverbindlich testen
Interessenten können in einer kostenlosen Probephase sechs Wochen lang fast alle Funktionen der DMRZ.de-Software nutzen (einzige Ausnahme: Die Übermittlung von Abrechnungen ist in diesem Zeitraum nicht möglich). Wer danach ein Leistungspaket im DMRZ.de-Shop bestellt, kann eingegebene Datensätze übernehmen; ansonsten werden sie sicher und rückstandslos gelöscht.
Beratung unter der Telefonnummer 0211 6355 3988 oder per E-Mail an sales@dmrz.de