Abrechnung einfach per Internet
Die Abrechnung von Selektivverträgen bzw. IV-Verträgen gegenüber den Kostenträgern muss seit 2012 meist elektronisch erfolgen. Das ist für die Inhaber solcher Verträge ein echtes Problem, denn Gesundheitsnetzwerke bestehen beispielsweise aus vielen Ärzten und Sonstigen Leistungserbringern, die meist kein einheitliches AIS (Arztinformationssystem) einsetzen. Schnittstellen für die Integration der Selektivverträge fehlen. Eine Managementgesellschaft, die etwa 100 Ärzte vernetzen will, muss sich der Herausforderung stellen, den abgeschlossenen Selektivvertrag für alle Leistungserbringer abrechenbar zu machen. Dazu muss der Vertrag in jedem AIS hinterlegt werden – und das erfolgt meist über den Anbieter eines solchen Systems, der dazu Programmierarbeit leistet und einen nicht unerheblichen Geldbetrag dafür abruft. Die Vernetzung von Ärzten innerhalb eines Gesundheitsnetzwerkes ist also kostspielig. Nicht jedoch, wenn der Vertragsinhaber das Internet-Abrechnungssystem des DMRZ einsetzt. Durch die DMRZ-Cloud-Abrechnungsplattform im Internet bedarf es nur eines Browsers und eines Internet-Anschlusses bei den Leistungserbringern.
Video erklärt die Abrechnung mit dem DMRZ
Das Video des Deutschen Medizinrechenzentrums erklärt kurz und bündig, wie die Abrechnung von Selektivverträgen bzw. IV-Verträgen über die Internet-Plattform des DMRZ (www.dmrz.de) funktioniert. Wer sich das Video anschaut weiß wie es geht. Wer direkt mehr erfahren will, der bekommt mehr Informationen bei der kostenlosen Hotline unter 0211/63553988. Das Wichtigste schon mal vorab: Die Anmeldung beim DMRZ unter www.dmrz.de ist kostenlos und die Tarife klar. Wer mit dem DMRZ abrechnet, der zahlt nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Der Vertrag ist jederzeit kündbar und versteckte Kosten gibt es genauso wenig, wie Mindestabrechnungsgebühren oder eine monatliche Pauschale. Das DMRZ ist unabhängig vom eingesetzten AIS. Damit die Daten so einfach wie möglich in das Cloud-System eingeben werden können, hinterlegen die Entwickler die Selektivverträge der Leistungserbringer meist kostenlos und elektronisch im DMRZ-System. Ein Arzt, der etwa eine bestimmte Leistung aus einem Vertrag abrechnen möchte, braucht sich nicht um Positionsnummern oder Preise zu kümmern, sondern kann die entsprechende Leistung direkt aus einer Liste auswählen. Das DMRZ-System ergänzt die eben genannten Angaben dann automatisch.