Tagespflege in der ambulanten Pflegeversorgung abrechnen
Mit der kostenlosen Pflegesoftware des Deutschen Medizinrechenzentrums managen ambulante Pflegedienste ihren Praxisalltag. Auf Wunsch rechnen sie zusätzlich für 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. alle Leistungen günstig mit allen Kostenträgern ab. Seit Januar 2016 können Pflegedienste auch die Tagespflege nach §41 SGB XI mit allen Kostenträgern bei DMRZ.de abrechnen (§ 105 SGB XI). Wie vom Gesetzgeber gefordert, bereitet die Online-Abrechnungs-Plattform die Abrechnungsunterlagen so auf, dass die erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis einschließlich des Tages der Leistungserbringung zu unterscheiden sind.
Auch können das Institutionskennzeichen des Leistungserbringers sowie die Versichertennummer des Pflegebedürftigen angegeben werden. Bei Abrechnung der zusätzlichen Hilfsmittel werden die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 78 SGB XI verwendet.
Kostenlose Online-Pflegesoftware vereinfacht die Planung
Damit Tagespflegeeinrichtungen und Pflegedienste die Tagespflege planen können, stellt das Deutsche Medizinrechenzentrum eine kostenlose Online-Pflegesoftware im Internet zur Verfügung. Alle notwendigen Module wie Pflegeplanung und Dokumentation, Dienstplan und Tourenplanung können kostenlos genutzt werden.
Der Clou: Die Pflegesoftware läuft in allen modernen Internet-Browsern und ist überall abrufbar, wo es einen Internetzugang gibt. Zur Tourenplanung steht zudem ebenfalls kostenlos eine App für Mobilgeräte zur Verfügung.
Zusätzlich können alle erfassten Daten einfach auf Wunsch mit allen Kostenträgern für günstige 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. abgerechnet werden.