Zurzeit gibt es noch keinen neuen Rahmenvertrag für die Abrechnung mit dem VdEK. Der alte Rahmenvertrag wurde zum August 2012 gekündigt. Alle Anbieter von Krankenfahrten können daher ihre Fahrten nach dem alten Vertrag abrechnen, bzw. innerhalb der Pflichtfahrgebiete nach Taxameter. Taxi- und Mietwagenunternehmer haben außerdem die Möglichkeit, mit einigen Kassen des VdEK individuelle Verträge abzuschließen.
Rechnungskürzungen vermeiden und elektronisch abrechnen
Um zukünftig Rechnungskürzungen zu vermeiden, bietet das Deutsche Medizinrechnenzentrum (DMRZ.de) die Lösung für Taxi-/ Mietwagenunternehmen sowie Krankenfahrtunternehmen an. Die Abrechnung der Transportscheine bietet das DMRZ auf seiner Internet-Plattform unter www.dmrz.de für 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. an. Eine kostenlose Software für die Fahrtenplanung gibt es dazu. Damit werden alle Fahrten einfach geplant und alle Informationen können direkt auf mobile Endgeräte an die Fahrer übertragen werden. DMRZ.de hat bereits zahlreiche Auszeichnungen für seinen Abrechnungsservice erhalten und verfügt nach eigenen Aussagen bereits über mehr als 12.000 Kunden, die den Dienst nutzen.
Informationen zu den DTA Bestimmungen bei DMRZ.de unter: http://www.dmrz.de/dta-krankentransport-bestimmungen-zurelektronischen-abrechnung.html