Online-Software für Pflegedienste
Wer in Bayern schon Leistungen nach §§ 302 SGB V bzw. 105 SGB IX elektronisch nach den Vorgaben des DTA abrechnet, der erfüllt die Auflagen der Krankenkassen und muss keine Rechnungskürzungen fürchten. Trotzdem lohnt sich auch für solche Pflegedienste die Abrechnung über das DMRZ. Wer über die Internetplattform des Deutschen Medizinrechenzentrums günstig mit allen Kostenträgern abrechnet, der bekommt als ambulanter Pflegedienst eine kostenlose Online-Software für die Verwaltung und Planung seines Dienstes dazu. Diese ist natürlich internetbasiert, kostenlos und lizenzfrei. Neben einer umfangreichen Leistungsplanung gibt es Funktionen zur Dienst- und Tourenplanung, eine elektronische Pflegedokumentation sowie ebenfalls lizenzfreie mobile Apps für Smartphones. Bei der günstigen Abrechnung sind umfangreiche Statistik-Funktionen dabei, die Auskunft über die Wirtschaftlichkeit des Pflegedienstes geben. Die DMRZ-Software gebe einem Pflegedienstleiter (PDL), so die Aussagen des Unternehmens, einen genauen Überblick über die wichtigen Kennzahlen seines Dienstes. Auswerten lassen sich die Daten etwa nach Touren, Kostenträger und Pflegestufe eines Patienten. Außerdem wissen Pflegedienste Dank DMRZ.de jederzeit, ob das Unternehmen profitabel arbeitet oder nicht.
Der Einsatz des DMRZ lohnt
Pflegedienste, die noch ohne Software arbeiten, können die DTA-Umstellung in Bayern nutzen, um Effizienz und Professionalität zu erreichen. Mit den Leistungen des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen ambulante Pflegedienste günstig mit den Kostenträgern ab und umgehen die Rechnungskürzungen bei alleiniger Einsendung von Papierrechnungen. Laut DMRZ.de lassen sich die Abrechnungen nach der Leistungsplanung mit nur einem Klick erstellen. Pflegedienste können sich unter www.dmrz.de einfach für die Nutzung der Software kostenlos anmelden und erhalten - ähnlich wie beim Online-Banking - eine PIN sowie eine TAN-Liste. Die Software arbeitet einfach im Browser und ist damit plattformunabhängig und kann unter allen Betriebssystemen genutzt werden. Lizenzkosten, Wartungsgebühren, ein Mindestvolumen oder eine Mindestvertragslaufzeit gibt es beim DMRZ nicht. Wer die Software nutzt, der zahlt lediglich 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. wenn er mit den Kostenträgern abrechnet. In den letzten Jahren wurde die innovative Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums mehrfach ausgezeichnet und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Wer mehr über die sichere Pflegesoftware wissen möchte, der findet jede Menge Informationen hier: www.dmrz.de
Kurzbeschreibung
In Bayern drohen 2014 in der häuslichen bzw. ambulanten Pflege Rechnungskürzungen von Seiten der Krankenkassen in Höhe von 5 %, wenn weiterhin Papierrechnungen eingereicht werden. Pflegedienste in Bayern, die bis dahin nicht elektronisch abrechnen, müssen ab dem 1. Januar 2014 Rechnungskürzungen in genannter Höhe bei der LKK hinnehmen und ab dem 1. April auch bei der AOK. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet mit seiner günstigen Online-Abrechnungs-Plattform die beste Lösung, solche Abzüge zu vermeiden.