Neue Leistungsarten in der Pflege abrechnen
Ab dem 1. Januar 2017 wird es eine Umstellung auf Pflegegrade geben. Mit der Pflegereform einhergehend sollen Pflegebedürftige früher als bisher von der Pflege umfasst werden. So rechnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit 500.000 zusätzlichen Anspruchsberechtigten. Die Software des Deutschen Medizinrechenzentrums ist nach Aussagen des Unternehmens auf das Pflegestärkungsgesetz II vorbereitet und könne auch die mit dem PSG II neu eingeführten Leistungsarten abrechnen. Dazu zählen etwa die neu geregelten Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sowie der Beratungsgutschein nach §7a SGB XI und der Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI.
Pflegegrade nach PSG II
Mit der Umstellung auf das PSG II entspricht die Software des Deutschen Medizinrechenzentrums schon heute den Anforderungen der Gesundheitswirtschaft. Auf Dokumenten wie beispielsweise dem Versichertenstammblatt und dem MDK-Ausdruck wird der Pflegegrad schon jetzt mit ausgedruckt. Auch auf Kostenvoranschlägen für 2017 werden die dann geltenden Leistungssummen der Kostenträger berücksichtigt. Ab Oktober 2016 schon, können DMRZ.de-Kunden diese für die Leistungsplanung ab Januar 2017 nutzen.