Unterstützung mildert Sorgen
Die jetzt gültige Verordnung mit der etwas sperrigen Bezeichnung Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, kurz Covid-19-VSt-SchutzV, regelt einmalige Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringer. Damit will die Bundesregierung Einnahmeausfälle wegen Covid-19-bedingter Behandlungsrückgänge für die betroffenen Unternehmen abmildern. Mehrausgaben durch den gesteigerten Bedarf an Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln federt eine sogenannte Hygienepauschale ab: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen können zwischen dem 5. Mai und dem 30. September 2020 einen Zusatzbetrag von 1,50 Euro für jede Verordnung geltend machen, die sie abrechnen. Beim Deutschen Medizinrechenzentrum ist der Zuschuss bereits in den Verträgen hinterlegt; erfassen Heilmittelerbringer eine Heilmittelverordnung, wird er automatisch berechnet.
Mehr Service und Zuschuss auf Klick
Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen erstellen und versenden über die Online-Plattform des Deutschen Medizinrechenzentrums schnell und sicher ihre gesetzlich vorgeschriebenen DTA-Abrechnungen. Zu den Vorteilen der DMRZ.de-Cloud-Abrechnung gehört ein umfangreicher Vertragsservice. Viele Vergütungsvereinbarungen – Rahmen- wie auch individualisierte Einzelverträge mit gesetzlichen Krankenversicherungen – werden von Vertragsexperten im System hinterlegt. Damit entfallen bei der Rechnungsstellung unter anderem die umständliche Suche nach sowie das fehleranfällige Eintippen von Preisen und Positionsnummern; einmal erfasst, werden sie vom System automatisch korrekt zugeordnet.
Datensätze mit allen Patienten- sowie zugehörigen Abrechnungs- und Kostenträgerdaten werden laufend aktuell gehalten; neue Verträge, Anpassungen und Änderungen pflegen die DMRZ.de-Mitarbeiter*innen ohne zusätzliche Kosten ebenfalls ein. Auch die soeben vom GKV-Spitzenverband bundeseinheitlich eingeführte Positionsnummer für den Covid-19-Hygienezuschlag ist bereits in allen Verträgen hinterlegt. Leistungserbringer müssen sich um nichts mehr kümmern. Erfassen sie eine Heilmittelverordnung, wird der Zuschlag automatisch berechnet.
Bequem und sicher
Der Abrechnungsservice von DMRZ.de kann unabhängig von Betriebssystem und Endgerät zu jeder Zeit an jedem Ort genutzt werden. Über einen persönlichen Zugang stehen nach mehrfach abgesicherter Anmeldung alle Funktionen zur komfortablen digitalen Abrechnung wie auch eine umfangreiche Branchensoftware zur Verfügung. Da die Software auf DMRZ.de-eigenen Servern liegt und alle Transaktionen darüber erfolgen, sind weder Erwerb noch Installation oder Wartung und Updates erforderlich.
Die Rechnungserstellung ist einfach: Nach Auswahl von Versorgungsart und Zeitpunkt errechnet das System automatisch die korrekten Preise. Zusätzliche Funktionen erleichtern und beschleunigen die Abrechnung weiter; so weist etwa eine integrierte Plausibilitätsprüfung auf fehlerhafte Eingaben hin und schlägt Korrekturen vor. Zahlungsverzögerungen und Mehraufwand durch Rückläufer sind damit nahezu ausgeschlossen. Mit nur einem weiteren Klick wird die so einfach erstellte Abrechnung ohne Postlaufzeiten direkt an die zuständige Stelle beim Kostenträger übermittelt. Alle erfassten Daten werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auf leistungsfähigen Servern in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert.
Unverbindlich testen
Interessenten können in einer kostenlosen Probephase sechs Wochen lang fast alle Funktionen der Software nutzen (einzige Ausnahme: Die Übermittlung von Abrechnungen ist in diesem Zeitraum nicht möglich). Wer danach ein Leistungspaket im DMRZ.de-Shop bestellt, kann eingegebene Datensätze übernehmen; ansonsten werden sie sicher und rückstandslos gelöscht.
Beratung unter der Telefonnummer 0211 6355 3988 oder per E-Mail an sales@dmrz.de