„Der Wahnsinn hat ein Ende – NHG muss endlich seiner Verpflichtung nachkommen. Das ist ein Durchbruch für die DEUTZ AG und unsere Kunden“, begrüßt Dr. Frank Hiller, Vorsitzender des Vorstands der DEUTZ AG, die Entscheidung. „Wir haben Planungssicherheit – das ist das Wichtigste.“
Die DEUTZ AG sah sich zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung gezwungen, nachdem der langjährige Partner NHG eine Fortführung der Belieferung innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit ohne Rechtsgrundlage von signifikanten Preiserhöhungen, Einmalzahlungen im Millionenbereich sowie festen Abnahmeverpflichtungen abhängig gemacht hatte.
Dr. Frank Hiller: „Die Entscheidung des Landgerichts bestärkt uns in unserer Haltung, dass Verträge einzuhalten sind und Zulieferer in einer globalisierten Welt einer besonderen Verantwortung nachkommen müssen.“