Ab 2017 wird der Zubau von Windenergieanlagen durch Ausschreibungen ermittelt. Um den Wettbewerb zu steigern, setzt die Politik künftig auf ein Auktionsmodell, bei dem der Bieter gewinnt, der mit der geringsten Förderung auskommt. Diese Umstellung erhöht automatisch den Bedarf an hochwertigen Energieertragsermittlungen und Windgutachten, damit Investoren die Qualität und das zukünftige Windpotenzial an ihrem Standort für ein Gebot möglichst realistisch einschätzen können. UL- DEWI hat sich mit seiner 25-Jährigen Expertise als Dienstleister und Forschungsinstitut auf diesen Systemwechsel eingestellt. „Es gibt einen großen Informationsbedarf, weil das EEG 2017 komplexer geworden ist und die Branche mit den Ausschreibungen vor neuen Herausforderungen steht“, sagt Till Schorer, Manager bei UL-DEWI. Gemeinsam mit der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und der Unternehmensberatung Sönke Voigt hat UL-DEWI am 2. November Projektierer, Betreiber und Investoren über die neuen Spielregeln auf einer gelungenen Veranstaltung in Hamburg informiert.
Ein neues Instrument im EEG 2017 ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Standortgüte. Er definiert auf Basis einer vorangegangenen Energieertragsermittlung die Qualität eines konkreten Windparkstandortes und gibt an, welche Energieerträge über einen Zeitraum von 20 Jahren zu erwarten sind. Dieser Nachweis muss für die Berechnung der Vergütung bereits vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber vorliegen. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der ermittelten Standortgüte und sogenannten Korrekturfaktoren ab, die im EEG festgelegt sind. Das Verfahren zur Bestimmung der Standortgüte hat die Fördergesellschaft Windenergie (FGW) in der maßgeblichen Richtlinie (TR 6 Revision 9) Ende September festgelegt. Diese Ermittlung der Standortgüte ist neben hochwertigen Energieertragsermittlungen und Windmessungen eine neue Dienstleistung von UL-DEWI. „Die Bewertung der Standortgüte gegenüber dem Netzbetreiber ist eine gesetzliche Vorschrift. Sie ist aber auch für das Ausschreibungsverfahren selbst von entscheidender Bedeutung, weil davon die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit eines Projektes abhängt“, sagt Schorer.
Mit dem Nachweis der Standortgüte hat der Gesetzgeber gleichzeitig ein Kontrollinstrument geschaffen. Nach, fünf, zehn und 15 Betriebsjahren werden die realen Energieerträge eines Windparks von unabhängigen Gutachtern wie UL-DEWI erneut mit der ursprünglich angenommen Standortgüte verglichen. Die Vergütung wird nach oben oder nach unten angepasst, wenn die Ergebnisse der Prüfungen um mehr als zwei Prozent vom ursprünglichen Nachweis abweichen. Neben der tatsächlich eingespeisten Energiemenge spielen bei der Analyse der Betriebsdaten auch sogenannte fiktive Strommengen eine Rolle, die beispielsweise aufgrund von Zwangsabschaltungen bei Netzengpässen nicht erzeugt wurden. Im EEG 2017 hat der Gesetzgeber eine Anlagenverfügbarkeit von 98 % definiert, damit Stillstände oder technische Probleme am Ende nicht zu einer höheren Vergütung führen. Für Betreiber bedeutet das entweder Nachzahlungen und eine bessere Vergütung für ihren Standort oder im Zweifel auch sinkende Vergütungen und Rückzahlungen an den Netzbetreiber, die verzinst werden müssen. „Wir übernehmen die Auswertung der hochaufgelösten Betriebsdaten. Betreiber sollten die Erträge aber schon vom ersten bis zum fünften Betriebsjahr konsequent im Blick haben. So vermeiden sie bei der anstehenden Prüfung eine böse Überraschung.“
In diesen ersten fünf Betriebsjahren steckt für Betreiber und Investoren das größte Risiko für eine Anpassung der Vergütung, weil die Standortgüte ohne die in Ertragsermittlungen üblichen Unsicherheiten ausgewiesen wird. Langjährige Statistiken zeigen, dass die Variationen des Windangebotes in fünf-Jahres Zeiträumen zwischen 2,3 und fünf Prozent liegen kann. „Die Ausschreibungen erhöhen zwangsläufig den Druck auf Energieertragsermittlungen, weil sie die Basis für die Bestimmung der Standortgüte sind. Es wird darauf ankommen, die projektspezifisch auftretenden Verluste und Ertragsergebnisse realistisch zu bestimmen und die Unsicherheiten möglichst gering zu halten. Das geht nur mit hochwertigen Energieertragsermittlungen und ergänzenden Windmessungen an einem Standort, wenn das notwendig sein sollte“, so Schorer. Das nach internationalen und nationalen Standards akkreditierte Unternehmen hat mit über 400 Windmessungen und 4000 Energieertragsermittlungen entsprechende Expertise aufgebaut und verfügt über hochwertiges Equipment für eventuell notwendige Windmessungen.
Die nächste gemeinsame Veranstaltung mit der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und der Unternehmensberatung Sönke Voigt zu den technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des EEG findet am 17. Januar in Frankfurt am Main statt.