Das bedeutet, dass beide Softwarelösungen die für die Buchhaltung geltenden gesetzlichen Vorschriften abbilden. Für Diamant-Anwender wird damit Rechtssicherheit im Rahmen der Revision gewährt. Wörtlich heißt es bei KPMG: "Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass [Diamant/2 und Diamant/3] (...) den Anwender als Buchführungspflichtigen im Sinne des § 238 HGB durch Bildschirmführung, Dokumentation und maschinelle Plausibilitätskontrollen bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens in einem hinreichenden und dem Stand der Technik entsprechenden Umfang unter Gewährleistung der Beleg-, Journal- und Kontenfunktion unterstützen."
Neben der Buchhaltung testierte die KPMG auch die aktuellen Funktionen für die Betriebsprüfung "Prüferarbeitsplatz" und "Export GDPdU". Geprüft wurden Verarbeitungsregeln, programminterne Kontrollen (Plausibilitätsprüfungen), Dokumentation, Ausgabe, Aufbewahrung und Nachprüfbarkeit - nach den Standards IDW PS 330 und IDW PS 880 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.